Stärkung der betrieblichen Altersversorgung beschlossen.

Der Bundestag hat am 5. Dezember 2025 das „Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze“ beschlossen.

Dieses sogenannte Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die betriebliche Altersversorgung als wichtige Säule neben der gesetzlichen Rente festigen und breiter etablieren.

Mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz werden die Rahmenbedingungen für den Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung, etwa im Arbeits- und Steuerrecht, verbessert.

Für die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes wird dies ebenfalls zu einigen Änderungen führen.

  • So besteht bei Bezug einer gesetzlichen Altersrente als Teilrente ab 1. Januar 2027 ein Anspruch auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung. Bisher löste eine gesetzliche Altersrente als Teilrente keinen Versicherungsfall aus.
  • Die Anhebung der sogenannten Geringverdienerförderung ab dem Jahr 2027 führt zu einer Ausweitung der steuerlichen Förderung, die auch die kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung bei der VBL betrifft.
  • Das Gesetz sieht darüber hinaus noch eine Reihe von weiteren Anpassungen vor, die sich auch auf die VBL auswirken können.

Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht ganz abgeschlossen; der Bundesrat muss noch eingebunden werden. Der Beschluss des Bundesrats ist für den 19. Dezember 2025 vorgesehen. Im Anschluss werden wir Sie über die für die Zusatzversorgung relevanten Inhalte näher informieren.