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Altersvermögensgesetz (AVmG)

Das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens vom 26.06.2001 (BGBl, Teil I, S. 1310), kurz Altersvermögensgesetz - AVmG -, wurde vom Bundestag und Bundesrat am 11.05.2001 als letzter Teil der Rentenreform 2001 beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, den Aufbau einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge durch steuerliche Maßnahmen zu fördern. Kernstück des AVmG ist die "Riester-Rente". Im Rahmen der "Riester-Rente" wird der Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge der Versicherten ab 2002 durch Zulagen und steuerliche Vorteile durch einen Sonderausgabenabzug staatlich gefördert.

Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2002 in Kraft.