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Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG

Sie können den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer mit Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. In diesem Fall führt das Finanzamt von Amts wegen eine sog. Günstigerprüfung durch. Das Finanzamt prüft, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Altersvorsorgezulage, die Ihnen zustehen würde. Der Sonderausgabenabzug wird nur dann gewährt, wenn der Steuervorteil aufgrund des Sonderausgabenabzugs höher ist als die Altersvorsorgezulage. Ist dies der Fall, wird der übersteigende Betrag vom Finanzamt direkt an Sie ausgezahlt.