Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.

Geschlechtsneutrale Sprache in der VBL.

In den Texten der VBL sollen alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen werden. Vielleicht haben Sie bemerkt, dass auch andere Unternehmen ihre Kundschaft mit „Guten Tag Vorname Nachname“ ansprechen, anstatt wie früher mit „Sehr geehrte Frau/Sehr geehrter Herr“. Dies spiegelt den Zeitgeist in der Gesellschaft wider.

Gendern – Was ist das denn?

„Gendern“ oder „Gendering“ ist abgeleitet vom angelsächsischen Begriff „Gender“. Das bezeichnet die „Geschlechtsidentität des Menschen als soziale Kategorie“, zum Beispiel bezogen auf sein Rollenverhalten und Selbstwertgefühl (Quelle: Duden, Stand 17. April 2023). Geschlechtssensible oder geschlechtsneutrale Sprache zielt somit darauf, die Gleichstellung aller Geschlechter zu etablieren und Sexismus entgegenzuwirken. Das bedeutet auch, dass nicht nur männlich und weiblich in der Sprache abgebildet wird. 2018 wurden zum Schutz der Geschlechtsidentität divers und unbestimmt als zwei weitere mögliche Geschlechtseinträge in das Personenstandsgesetz aufgenommen.

Wer ist eigentlich divers oder unbestimmt?

Manche Menschen können biologisch weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden. Sie sind „intersexuell“. Davon zu unterscheiden sind Menschen, deren sexuelle Identität von ihrem biologischen Geschlecht abweicht. Das nennt man „transgender“ oder „transgeschlechtlich“.

Der Eintrag „divers“ oder „unbestimmt“ kann im Personenstandsregister beim Standesamt angegeben oder nachträglich geändert werden. Wenn sich das Geschlecht offiziell geändert hat und der Arbeitgeber darüber informiert wurde, wird er das der VBL mitteilen. Und auch wir passen dann unsere Daten entsprechend an.

Warum gendert die VBL?

Die VBL begleitet ihre Kundschaft von der Ausbildung bis zum Tod, in den unterschiedlichsten Berufen und Berufungen. So vielfältig wie die Lebensumstände der Menschen sind, sind die Ansichten, wenn es um Sprache und das Thema Gendern geht. Wir wollen alle Menschen gleich ansprechen. Zusätzlich muss die VBL als öffentlich-rechtliche Einrichtung alle Geschlechter, die das Personenstandsgesetz vorsieht, richtig ansprechen und verwalten. Dazu gehört für uns insbesondere auch eine diskriminierungsfreie beziehungsweise inklusive Sprache.

Wie gendern wir in der VBL?

Wir gendern in unserer gesamten Kommunikation, sowohl in Schrift als auch in Wort. Als öffentlich-rechtliche Einrichtung sind wir zusätzlich auch der Barrierefreiheit verpflichtet. Deswegen ist unser Ansatz für eine geschlechtergerechte Sprache eine möglichst geschlechtsneutrale Formulierung ohne Sonderzeichen. Dabei ist uns die Einhaltung der deutschen Grammatik und die Verständlichkeit wichtig.

Gegenstände, Tiere und Organisationen gendern wir nicht. Auch viele Gesetzestexte sind nicht oder wenig gegendert. Solche Begriffe verändern wir nicht. Feststehende Begriffe wie zum Beispiel „Arbeitnehmerbeiträge“ oder Angaben in Scheidungsurteilen werden ebenfalls übernommen. Den Lesenden hilft dies bei der Wiedererkennung. Wir sprechen also weiterhin von „beteiligter Arbeitgeber“ oder „Geschäftspartner“ (als Organisation). Einige Wörter wie „Mitglied“ sind definitionsgemäß geschlechtsneutral.

Nach diesen Grundsätzen sollen zukünftig all unsere Texte gestaltet werden. Bis zur vollständigen Umsetzung benötigen wir jedoch noch etwas Zeit. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass rückwirkend nicht alle veröffentlichten Texte umgestellt werden können.