Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.

Angebotsphase (VBLextra)

Alle aktiv VBL-Pflichtversicherten können bei der VBL eine freiwillige kapitalgedeckte Rentenversicherung über ihren Arbeitgeber abschließen. Den Versicherten steht hierfür die VBLextra zur Verfügung. Diese lehnt sich an das Punktemodell der VBLklassik an.

Die VBL bietet eine reine betriebliche Altersversorgung. Deshalb können Personen, die hier nicht aktiv pflichtversichert sind, grundsätzlich keine betriebliche Rentenversicherung bei der VBL abschließen. Dies betrifft zum Beispiel Beamte, Richter, Soldaten, beitragsfrei Versicherte oder Angehörige von VBL-Pflichtversicherten.

Mit der VBLextra haben Sie die Möglichkeit, die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung in Anspruch zu nehmen. Neben den geringen Verwaltungskosten, garantiert Ihnen insbesondere unsere Rechtsform, dass die erwirtschafteten Überschüsse ohne Gewinnabschöpfung der Versichertengemeinschaft zufließen. Zudem sind unsere besonders niedrigen Verwaltungskosten ein großer Vorteil.

Grundsätzlich kann die Beitragshöhe selbst bestimmt werden. 

Um die volle Riester-Förderung zu erhalten ist ein Mindesteigenbeitrag erforderlich. 4% des rentenversicherungspflichtigen Einkommens abzüglich der Ihnen zustehenden Zulagen muss innerhalb des Beitragsjahres entrichtet werden. 

Unabhängig davon muss der Beitrag zur VBL jährlich 1/160 des Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung des vorvergangenen Kalenderjahres entsprechen. Die aktuellen Rechengrößen zur Zusatzversorgung finden Sie hier.
 

Wenn Sie durchgehend bei einem Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, so erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einmal im Jahr einen Meldenachweis zur Sozialversicherung. Darin steht, wie hoch Ihr rentenversicherungspflichtiges Entgelt im Vorjahr war. Dieser Wert wird zur Berechnung zugrunde gelegt. Im Summenteil Ihrer Dezember-Lohn- oder Gehaltsabrechnung können Sie ebenfalls nachschauen.

Für die VBLextra ist eine Gesundheitsprüfung grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine Gesundheitsprüfung behalten wir uns jedoch für den Fall vor, dass Sie das Risiko einer Erwerbsminderung zunächst ausschließen und für die Zukunft wieder mitversichern wollen.