Erhöhung der Grenzwerte nach § 82 VBL-Satzung (VBLS) ab 1. April 2025.

Nach Abschluss der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen am 6. April 2025 sehen die Tarifverträge des Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) unter anderem eine Erhöhung der Entgelte ab 1. April 2025 vor.
Somit ändern sich ab diesem Zeitpunkt auch die Grenzbeträge für das zusatzversorgungspflichtige Entgelt nach § 82 Absatz 1 und 2 VBL-Satzung. Die Details entnehmen Sie bitte den Ziffern 2 und 3 unserer Aufstellung der Rechengrößen in der Zusatzversorgung 2025.
Download:
- Rechengrößen 2025 – Abrechnungsverband West, PDF, 49 KB
- Rechengrößen 2025 – Abrechnungsverband Ost, PDF, 49 KB
Der Tarifabschluss 2025 für Bund und Kommunen hat eine Laufzeit bis mindestens 31. März 2027. Ab dem 1. Mai 2026 sieht dieser eine weitere Erhöhung des Tabellenentgelts vor. Die Grenzwerte für das zusatzversorgungspflichtige Entgelt nach § 82 Absatz 1 und 2 VBL-Satzung werden sich somit zu diesem Zeitpunkt ändern.