Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.

Fragen zum Versicherungsnachweis VBLextra.

  • Beitragseinzahlungen/Rückzahlungen im Nachweisjahr.
  • Zulagenzahlungen für Vorjahre, sofern diese beantragt und im Nachweisjahr dem Vertrag gutgeschrieben wurden.
  • Zulagenrückforderungen, sofern sie im Nachweisjahr von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zurückgefordert wurden.
  • Tarifvariante, Einzahler und Steuermerkmal zur Beitragszahlung.
  • Summen für das einzelne Nachweisjahr sowie aller Beiträge ab Versicherungsbeginn.
  • Korrekturen zum Stand des zuletzt versandten Versicherungsnachweises.
  • Hinweise zum Versorgungsausgleich.
  • Höhe zu Versorgungspunkten und zur Betriebsrente wegen Alters zum aktuellen Nachweisjahr.
  • Nicht garantierte Beteiligung an den Bewertungsreserven.
  • Nicht garantierter Gewinnzuschlag (nur bei AVB02, AVB03 und AVB04).
  • Prognoseberechnung zum gesetzlichen Renteneintritt.
  • Kennzahlen zur Entwicklung der freiwilligen Versicherung.
  • Hinweise zu Überschussbeteiligung.
  • Hinweise zu Bonuspunkten.
  • Hinweise zur Auszahlung der Rente – Möglichkeit zur Teil-Einmalkapitalauszahlung.
  • Hinweise zur gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung.
  • Hinweise zur Steuerpflicht.
  • Hinweise zu den Grundsätzen der Anlagepolitik in der freiwilligen Versicherung.
  • Erläuterungen zum Versicherungsnachweis (VBLextra).
     

Durch die Tarifvarianten haben Sie die Wahl, welche Risiken durch Ihre freiwillige Versicherung abgedeckt werden.

A = Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente
B = Alters- und Hinterbliebenenrente - unter Ausschluss der Erwerbsminderungsrente
C = Alters- und Erwerbsminderungsrente - unter Ausschluss der Hinterbliebenenrente
D = Altersrente - unter Ausschluss der Erwerbsminderungsrente und der Hinterbliebenenrente

Die Wahl des Tarifs hat durch einen Erhöhungszuschlag Auswirkungen auf die Berechnung der Versorgungspunkte. Verzichten Sie auf einen Erwerbsminderung oder den Hinterbliebenenschutz, erhöht das Ihre Betriebsrente.

Wird auf die Mitversicherung der Erwerbsminderung und/oder der Hinterbliebenenversorgung verzichtet, ergeben sich individuelle Zuschläge. Diese Zuschläge werden mit Hilfe von Erhöhungsfaktoren ermittelt. Die Erhöhungsfaktoren werden nach versicherungsmathematischen Wahrscheinlichkeiten auf der Basis statistischer Daten berechnet und unterscheiden sich je nachdem, welche Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) dem Vertragsabschluss zugrunde liegen.

Die Tarifvariante kann auf Antrag grundsätzlich frei gewählt und kostenfrei zum Ersten des nächsten Monats geändert werden. Bei Beitragszahlungen über den Arbeitgeber muss eine Tarifänderung über einen Änderungsantrag erfolgen, der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu unterschreiben ist. Bei Selbstzahlern kann die Tarifänderung schriftlich und formlos durch den Selbstzahler erfolgen.

Ausnahmen: Für wissenschaftliche Beschäftigte (nach § 28 Abs.1 VBLS) und Beschäftigte mit höherem Entgelt (nach § 82 Abs.1 VBLS) ist eine Tarifänderung nicht möglich.

Versorgungspunkte werden für jedes Jahr berechnet. Abhängig von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des VBLextra-Vertrages ergeben sie sich nach einer Berechnungsformel aus den eingezahlten Beiträgen und gegebenenfalls gutgeschriebenen Zulagen.

Die Berechnungsformel unterscheidet sich je nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die dem Vertragsabschluss zugrunde liegen. Je nach Tarifgeneration (AVB01 bis AVB04) werden unterschiedliche Regelbeiträge sowie Alters- und Erhöhungsfaktoren berücksichtigt.

Jährlicher Beitrag (einschließlich Zulage) : Regelbeitrag (in Euro) x Altersfaktor (AF) x Erhöhungsfaktor (EF) = Versorgungspunkte.

Jeder Versorgungspunkt entspricht einem monatlichen Rentenbetrag von 4 Euro.

Die für das jeweilige Alter maßgeblichen Altersfaktoren sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) tabellarisch aufgeführt.

Bewertungsreserven dienen dazu, ungünstige Entwicklungen des Kapitalmarkts abzufedern. Sie entstehen dadurch, dass Wertpapiere nach den gesetzlichen Regelungen zu den Anschaffungskosten oder Nennwerten bilanziert werden müssen, zum Beispiel in Zeiträumen, in denen der Marktwert dieser Wertpapiere über dem Anschaffungswert oder Nennwert liegt.

Die anteilige Beteiligung der Versicherten und Rentner an den Bewertungsreserven ist unter Berücksichtigung gesetzlicher Regelungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der VBLextra geregelt. Die Höhe der Bewertungsreserven wird jährlich zum Bilanzstichtag festgestellt.

Der Gewinnzuschlag ist eine Überschussverteilung, die die Betriebsrente aus der freiwilligen Versicherung VBLextra erhöhen kann.

 Ob und in welcher Höhe die VBL Überschüsse erzielt, ist unter anderem von der Entwicklung an den Kapitalmärkten und von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) abhängig.

  • Der Gewinnzuschlag ist nur bei VBLextra in AVB02, AVB03 und AVB04 vorgesehen.
  • Der Gewinnzuschlag wird von einem unabhängigen Aktuar unter versicherungsmathematischen Gesichtspunkten errechnet.
  • Der Verwaltungsrat entscheidet über die Zuteilung.
  • Reichen die Überschüsse nicht aus, um den Gewinnzuschlag zu finanzieren, kann der Gewinnzuschlag vermindert werden oder ganz entfallen.

Bonuspunkte sind zusätzliche Versorgungspunkte, die sich aus den erwirtschafteten Zinserträgen über dem zugesicherten Zinssatz zuzüglich Zinseszinsen eines Kalenderjahres errechnen und allen VBLextra-Versicherten gutgeschrieben werden. Bonuspunkte werden von einem versicherungsmathematischen Sachverständigen und dem verantwortlichen Aktuar festgestellt. Über die Zuteilung der Bonuspunkte entscheidet der Verwaltungsrat.

Zur Deckung der laufenden Verwaltungskosten berechnet die VBL in der Ansparphase durchschnittlich einen Kostenanteil von 2 Prozent der eingezahlten Beiträge pro Jahr. In der Rentenphase betragen die Verwaltungskosten 1 Prozent der jährlichen Rentenzahlung (Verwaltungskostenrückstellung). Diese Kosten sind in den Altersfaktoren eingerechnet.

Abhängig von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der VBLextra und vom Lebensalter bei Vertragsbeginn beträgt der Durchschnitt der Verwaltungskosten über die gesamte Vertragslaufzeit mindestens 2,97 Prozent und höchstens 3,73 Prozent.

Nicht verbrauchte Verwaltungskosten können den Versicherten und Rentenberechtigten im Rahmen der Überschussverteilung in Form von Bonuspunkten zugeteilt werden.

Für den Vertragsabschluss fällt keine Abschlussprovision an.

Weitere Informationen haben wir Ihnen unter "Wichtige allgemeine Informationen zu Ihrer VBLextra" zusammengestellt.