3 Fragen – 3 Antworten: Sind in der VBLklassik Sonderzahlungen möglich?

In der gesetzlichen Rentenversicherung können Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente durch Sonderzahlungen ausgeglichen werden.

Was bedeutet das für die Zusatzversorgung bei der VBL? Können Sonderzahlungen zur VBLklassik geleistet werden? Unsere Antworten zu diesem Thema finden Sie hier.

Haben Sie spezielle Fragen, die im VBLnewsletter erscheinen sollen? Senden Sie uns Ihr Anliegen an kundenberatung@vbl.de mit dem Betreff „3 Fragen – 3 Antworten“. Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge.

Haben Sie persönliche Fragen zu Ihrer individuellen Situation?
Vereinbaren Sie unter www.vbl.de/meinevbl eine Beratung. Unsere Fachleute antworten gerne.

 

Mit der Pflichtversicherung VBLklassik erhalten die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eine betriebliche Altersversorgung, die durch hohe Garantiezusagen und soziale Komponenten ausgezeichnet ist.

Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes haben allerdings keine Möglichkeit von freiwilligen Sonderzahlungen bei vorzeitiger Inanspruchnahme von Altersrente vorgesehen. Vielmehr soll über die betriebliche Altersversorgung auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit honoriert werden. Die außerordentlich guten Konditionen der Zusatzversorgung kommen den Versicherten zugute, die im öffentlichen Dienst arbeiten.

Bitte beachten Sie daher:
Eine Sonderzahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung gleicht lediglich die Rentenabschläge dort aus. In der VBLklassik vermindert sich dennoch die Altersrente um 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, maximal aber um 10,8 Prozent.

Tipp.
In unserem VBLvideocast „VBLklassik – ein starkes Leistungspaket“ zeigen wir Ihnen, was genau die betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst ausmacht. Schauen Sie gerne rein.

Link: VBLvideocast VBLklassik – ein starkes Leistungspaket

 

Die Finanzierung der VBLklassik richtet sich nach der Höhe der verdienten Entgelte. Erhöht sich Ihr Arbeitseinkommen, so steigen auch die Aufwendungen zur VBLklassik und die spätere Rentenleistung hieraus.

Die Aufwendungen zur VBLklassik können jedoch nicht freiwillig mit eigenen Beiträgen erhöht werden. Mit der betrieblichen Altersversorgung soll die geleistete Arbeit für den öffentlichen Dienst abgebildet werden. Die hohen Garantiezusagen und sozialen Komponenten der VBLklassik stehen aber nicht zusätzlich für eigene Kapitalanlagen oder Sparmaßnahmen offen.

Tipp.
Einzelheiten zur Finanzierung der VBLklassik haben wir Ihnen in unserem VBLvideocast „VBLklassik – Finanzierung“ zusammengefasst. Hier erfahren Sie weitere interessante Details.

Link: VBLvideocast VBLklassik – Finanzierung

 

Mit dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses endet auch die Pflichtversicherung bei der VBL. Ihr Arbeitgeber meldet Sie bei uns ab. Ihre Anwartschaften bleiben bis zum Rentenbeginn bei uns bestehen. Eigene Beiträge können in dieser Zeit nicht an die VBL geleistet werden.

Eine Fortführung der VBLklassik ist aber jederzeit möglich, wenn Sie erneut über einen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes bei uns angemeldet werden. Mit einer Rückkehr in den öffentlichen Dienst - sofern auch Ihr neuer Arbeitgeber bei der VBL beteiligt ist – erhöht sich dann Ihr Versorgungskonto in der Pflichtversicherung und Sie erhalten später eine höhere Betriebsrente.

Wichtig.
Bitte denken Sie daran, bei Eintritt eines späteren Versicherungsfalls unbedingt bei uns Ihren Rentenantrag zu stellen, auch dann, wenn Sie länger nicht mehr im öffentlichen Dienst gearbeitet haben.

Tipp.
Welche weiteren Folgen für die betriebliche Altersversorgung ergeben sich aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses? Alles Wichtige finden Sie in unserem VBLvideocast „VBLklassik – Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ erklärt.

Link: VBLvideocast VBLklassik – Beendigung des Arbeitsverhältnisses