Die Riester-Förderung bietet neben Grund- und Kinderzulagen auch die Möglichkeit zur Steuerersparnis über einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug. Damit lohnt sich die Riester-Rente nicht nur für Familien und Alleinerziehende, sondern auch für Singles.

 

Hinweis:

Die Riester-Förderung im Wege der betrieblichen Altersversorgung bei der VBL ist nur sogenannten unmittelbar zulageberechtigten Personen möglich. D.h. Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Personen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind (sogenannte mittelbar begünstigte Personen), können über die VBL die Riester-Förderung nicht in Anspruch nehmen. Dies sind unter anderem Arbeitnehmer, die einer berufsständischen Versorgungseinrichtung angehören (z. B. Ärztinnen, Ärzte, Anwältinnen, Anwälte, etc.).

Bitte kommen Sie einfach auf uns zu. Wir informieren Sie gerne über die verschiedenen Alternativen und helfen Ihnen, den für Sie besten Förderweg zu finden.