Wichtige allgemeine Informationen zu Ihrer VBLdynamik

Informationen zu Ihrem Produkt.

Die VBLdynamik ist eine freiwillige Versicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. In der Regel kann die VBLdynamik nur für Beschäftigte abgeschlossen werden, die von ihrem Arbeitgeber in der Pflichtversicherung bei der VBL versichert sind. Mit der VBLdynamik können Sie mit eigenen Beiträgen eine zusätzliche kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung aufbauen und dabei mit der Riester-Förderung oder der Entgeltumwandlung auch die staatliche Förderung nutzen.

Bei der VBLdynamik handelt es sich um ein fondsgebundenes Produkt, das als Beitragszusage mit Mindestleistung ausgestaltet ist. Dies bedeutet, dass sich Ihre eingezahlten Beiträge in einen Sparanteil, einen Kostenanteil und einen Anlageanteil aufteilen. Der Anlageanteil Ihrer Beiträge wird dazu verwendet, die Renditechancen der Wertpapiermärkte zu nutzen. Der Sparanteil dient hingegen zur Absicherung Ihrer Rente in Höhe der eingezahlten Beiträge. Somit können die eingezahlten Beiträge nicht verloren gehen.

1. Für Versicherte

Bei Eintritt des Versicherungsfalls erhalten Sie eine lebenslange Betriebsrente. Diese wird auf Ihren Antrag monatlich laufend zu Beginn des Monats ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt auf Ihr Girokonto. Handelt es sich um eine Überweisung in Euro innerhalb eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EU- Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein und Norwegen), ist diese kostenfrei. Überweisen wir Ihre Rente auf ein Konto außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, können für Sie Kosten entstehen.

Den Beginn Ihrer Rentenzahlung können Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums selbst festlegen. Anstelle einer monatlichen Rentenzahlung können Sie sich bei Rentenbeginn das Gesamtkapital oder einen Teilbetrag auszahlen lassen. Wenn Sie eine Teilkapitalauszahlung beantragen, vermindert sich die monatliche Rente entsprechend. Bitte beachten Sie, dass Sie die (Teil-)Kapitalauszahlung frühestens ein Jahr und spätestens sechs Monate vor dem Beginn der Rente beantragen müssen. Andernfalls zahlen wir eine monatlich laufende Betriebsrente.

Einzelheiten zur Teilkapitalauszahlung und zur Kapitalauszahlung sowie zu deren Berechnung finden Sie in den für Ihren Vertrag anwendbaren Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den möglichen steuerlichen Folgen einer Kapitalauszahlung.

2. Für Hinterbliebene

Verstirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, kann die Witwe/der Witwer beziehungsweise der/die hinterbliebene eingetragene Lebenspartnerin und Lebenspartner sowie die Waisen Hinterbliebenenrenten erhalten. Wenn die versicherte Person vor Rentenbeginn stirbt, können der/die hinterbliebene Ehegattin oder Ehegatte beziehungsweise eingetragene Lebenspartnerin und Lebenspartner stattdessen eine Einmal- oder Teilkapitalauszahlung verlangen. Bei Versterben der versicherten Person nach Rentenbeginn erhalten sie Hinterbliebenenrenten, wenn der Versicherte eine Rentengarantiezeit zwischen 1 und 15 Jahren vereinbart hat. Diese können Sie als versicherte Person innerhalb Ihres letzten Arbeitsjahres, spätestens jedoch 6 Monate vor Ihrem Renteneintritt vereinbaren. Die Hinterbliebenenleistungen erhalten vorrangig die Witwe/der Witwer oder eingetragene Lebenspartnerin und Lebenspartner; an Waisen wird nachrangig geleistet.

3. Sterbegeld

Sind keine Hinterbliebenen vorhanden, können natürliche Personen auf Antrag die Bestattungskosten in Form eines Sterbegeldes erhalten.

In der freiwilligen Versicherung VBLdynamik wird die laufende monatliche Betriebsrente aus dem Deckungskapital, mindestens aber aus der Summe der eingezahlten Beiträge gegebenenfalls einschließlich von Altersversorgungszulagen errechnet. Der Sparanteil und dessen Erträge bilden das Garantie-Deckungskapital. Aus dem Anlageanteil und – bei entsprechender Entwicklung der Kapitalmärkte – den Erträgen und Wertsteigerungen der damit erworbenen Fondsanteile bildet sich das Fonds-Deckungskapital. Bei Eintritt des Versicherungsfalls bilden das Garantie-Deckungskapital und das Fonds-Deckungskapital zusammengenommen das angesparte Deckungskapital, aus welchem die Renten berechnet werden. 

Grundlage für die Umrechnung des vorhandenen Deckungskapitals in eine Rente sind die zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gültigen Rechnungsgrundlagen im Geschäftsplan (§ 6 Absatz 2 AVBdynamik). Der Geschäftsplan enthält dafür Barwertfaktoren über die aus dem Deckungskapital die monatliche Betriebsrente errechnet wird.

Je nachdem, welchen Tarif Sie haben, sind die den Barwertfaktoren zugrundeliegenden Annahmen unterschiedlich. Sie berücksichtigen also beispielsweise einen unterschiedlichen Rechnungszins. In den Barwertfaktoren sind die biometrischen Rechnungsgrundlagen zur Lebenserwartung und die Verwaltungskosten berücksichtigt.

Wenn Sie weitere Fragen zur Berechnung der monatlichen Rente aus Ihrer VBLdynamik haben, können Sie sich gerne an uns wenden
 

1. Für Versicherte

Sie erhalten bei Eintritt des Versicherungsfalls eine lebenslange Betriebsrente, die sich aus dem bis dahin erworbenen Deckungskapital, mindestens aber aus der Summe der eingezahlten Beiträge, gegebenenfalls einschließlich der Altersvorsorgezulage (Beitragszusage mit Mindestleistung), errechnet. Wahlweise ist auch eine (Teil-) Kapitalauszahlung möglich. Sie können sich diesen Betrag oder einen Teil davon auszahlen lassen.

2. Für Hinterbliebene

Hinterbliebene erhalten eine garantierte Hinterbliebenenrente, sofern die versicherte Person vor Rentenbeginn verstirbt. Ebenso erhalten Hinterbliebene Leistungen, wenn die versicherte Person nach Rentenbeginn verstirbt und eine Rentengarantiezeit vereinbart ist. Eine Kapitalauszahlung ist ebenfalls bis zur Höhe des gebildeten Deckungskapitals garantiert.

Einzelheiten zu diesen Garantieelementen entnehmen Sie bitte den für Ihren Vertrag anwendbaren Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

 

Wichtig: Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen können insbesondere aufgrund einer nachträglich eingetretenen Störung des Äquivalenzverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen (vgl. § 28 Absatz 2 und 3 AVBdynamik) geändert werden. Die Änderungen müssen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt werden.

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Wenn Sie aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis ausscheiden und auch Ihre Pflichtversicherung bei der VBL endet, können Sie Ihre VBLdynamik privat mit eigenen Beiträgen fortsetzen.

Sollten Sie nicht bereits mit Ihrem Antrag auf die freiwillige Versicherung einen entsprechenden Fortsetzungsantrag gestellt haben, müssen Sie innerhalb einer Frist von drei Monaten diesen Antrag stellen. Die Frist beginnt mit dem Ende Ihrer Pflichtversicherung.

Für Anwartschaften aus Beiträgen, die von Ihnen nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis im Rahmen einer privaten Fortsetzung eingezahlt wurden, besteht keine subsidiäre Einstandspflicht Ihres ehemaligen Arbeitgebers.

Setzen Sie Ihre VBLdynamik nicht fort, wird diese beitragsfrei gestellt und kann danach nicht mehr wiederaufleben.

Führen Sie Ihre VBLdynamik aus Ihrem bisherigen Arbeitsverhältnis nicht fort, können Sie den Wert Ihrer Anwartschaft unter bestimmten Voraussetzungen auf Ihren neuen Arbeitgeber beziehungsweise dessen Versorgungsträger übertragen.

Dabei ist entscheidend, ob Sie zu einem privaten Arbeitgeber oder einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes wechseln, der Sie bei einer anderen Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes zur Pflichtversicherung anmeldet.

Beachten Sie bitte in beiden Fällen die Frist von zwölf Monaten beziehungsweise sechs Monaten nachdem Sie aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind. In dieser Frist müssen Sie den Antrag auf Übertragung des Werts Ihrer Anwartschaft stellen.

Weitere Informationen haben wir für Sie auf unserer Internetseite in der VBLspezial: Änderungen im Beschäftigungsverhältnis zusammengestellt.

Informationen zur Kapitalanlage.

Die VBLdynamik ist als Beitragszusage mit Mindestleistung ausgestaltet. Als Mindestleistung garantieren wir, dass Ihnen im Rentenfall mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge einschließlich der darin enthaltenen Altersvorsorgezulagen für die Berechnung der Rente zur Verfügung steht. Ein Teil Ihrer Beiträge wird dazu verwendet, die Renditechancen der Wertpapiermärkte zu nutzen. Die daraus erzielten Überschüsse können Ihnen in Form einer Erhöhung des Deckungskapitals zugutekommen, aus welchem Ihre Rente berechnet wird.

Dazu werden die eingezahlten Beiträge in einen Sparanteil, einen Anlageanteil und einen Kostenanteil aufgeteilt. Die Fondsanlage des Anlageanteils erfolgt nach einem speziell entwickelten Lebenszyklusmodell in den Aktienfonds VBLdynamik Chance A und den Rentenfonds VBLdynamik Chance R des Metzler Asset Managements.

1. Der Kostenanteil

Es fallen keine Abschlussprovisionen an. Lediglich zur Deckung der laufenden Verwaltungskosten berechnen wir einen Kostenanteil von 3 Prozent der eingezahlten Beiträge sowie 1 Prozent der Jahresrente. Die Kosten für die Verwaltung der Fonds betragen durchschnittlich bis zu 0,7 Prozent des angelegten Kapitals und werden aus den Fonds bestritten.

2. Der Sparanteil

In Abhängigkeit von Ihrem Lebensalter im jeweiligen Versicherungsjahr lassen wir einen bestimmten Prozentsatz Ihrer Beiträge in den Sparanteil fließen. Diese Beiträge – zusammen mit den daraus erzielten Ergebnissen – stellen sicher, dass bei Ihrem Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge einschließlich der Altersvorsorgezulagen als angespartes Kapital (Deckungskapital) vorhanden sind, aus welchem Ihre Rente berechnet wird. Diese Sicherheit können wir Ihnen bieten, indem wir aus Ihren Beiträgen des Sparanteils einen Kapitalstock bilden und dieses Vermögen nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Anlageverordnung anlegen. Sicherheit, Rentabilität, ausreichende Liquidität und eine breite Mischung und Streuung des Anlagebestandes sind dabei die wichtigsten Grundsätze, nach denen wir arbeiten.

3. Der Anlageanteil

Der Teil Ihres Beitrages, der weder in den Kostenanteil noch in den Sparanteil fließt, ist der Anlageanteil. Diesen legen wir in den Spezialfonds VBLdynamik Chance A (Aktienfonds) und VBLdynamik Chance R (Rentenfonds) an. Unser Ziel ist es dabei, eine möglichst hohe Rendite im Rahmen eines speziell entwickelten Lebenszyklusmodells zu erwirtschaften. Die Erträge der Fonds in Form von Zins- und Dividendenzahlungen wie auch möglicher Kursgewinne erhöhen Ihr Fondsguthaben. Der Anlageanteil wird ohne Ausgabenaufschlag in die beiden Spezialfonds investiert.

4. Das Lebenszyklusmodell der VBLdynamik

Der Anlageanteil wird durch das Lebenszyklusmodell in Abhängigkeit von Ihrem Lebensalter gesteuert. Das heißt, Ihr Anlagebeitrag für Ihre Aktien- und Rentenfonds wird bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters durch einen geringeren Zuerwerb von Aktienfondsanteilen verstärkt in Rentenfondsanteile angelegt. Ihr bereits bestehender Aktienfondsbestand wird ebenfalls umgeschichtet, bis die dem Lebensalter entsprechende Aktienfondsquote erreicht ist. Die Aufteilung des Anlageanteils in den Aktienfonds VBLdynamik Chance A beziehungsweise Rentenfonds VBLdynamik Chance R für VBLdynamik AVB 02 und 03 wird nach folgender Tabelle vorgenommen.

 

Alter Aktienquote Alter Aktienquote
bis 42 100% 52 50%
43 90% 53 40%
44 90% 54 40%
45 80% 55 40%
46 80% 56 30%
47 70% 57 30%
48 70% 58 30%
49 60% 59 30%
50 60% 60 bis 67 20%
51 50%    

 

Für VBLdynamik AVB 01 wird die Aufteilung nach folgender Tabelle vorgenommen;

Alter Aktienquote Alter Aktienquote
bis 37 100% 49 44,57%
38 95,55% 50 41,69%
39 88,61% 51 38,87%
40 82,33% 52 36,41%
41 76,63% 53 33,99%
42 71,43 % 54 31,69%
43 66,66% 55 29,51%
44 62,26% 56 27,43%
45 58,20% 57 25,45%
46 54,43% 58 23,55%
47 50,92% 59 21,74%
48 47,64% 60 bis 65 20%

 

Der Aktienfonds VBLdynamik Chance A.

Das Anlageuniversum der Aktienfondsanlage orientiert sich am Aktienindex MSCI World. Der Fonds investiert weltweit (angelehnt an den MSCI-Welt-Index) in internationale Aktien; damit unterliegt er einem höheren Kursschwankungsrisiko als Fonds mit festverzinslichen Wertpapieren. Die breite Streuung auf Länder-, Branchen- und Einzeltitelebene reduziert jedoch dieses Anlagerisiko. Durch eine möglichst optimale Nachbildung des Risiko-/Returnprofils des MSCI-Welt-Indexes wird die Abweichung von diesem Index minimiert. In regelmäßigen Abständen wird hierzu die Zusammensetzung des Portfolios überprüft und gegebenenfalls an den Index angepasst. Risiken, die aus den Währungen herrühren, können durch Währungssicherungen in den drei Hauptwährungen (USD, JPY, GBP) weitgehend reduziert werden.

Der Rentenfonds VBLdynamik Chance R.

Im Rahmen der Rentenfondsanlage investiert das Fondsmanagement in Anlehnung an den JP Morgan EMU Government Bond Index. Die Anlage erfolgt damit vorzugsweise in festverzinsliche Wertpapiere der Eurozone mit guter bis sehr guter Bonität. Durch die Konzentration auf die Euro-Zone besteht kein Währungsrisiko. Den Schwerpunkt der Anlagen bilden Staatsanleihen. Darüber hinaus können Pfandbriefe beigemischt werden. Rentenfonds unterliegen generell einem niedrigeren Kursrisiko als Aktienfonds. Im Vergleich zu Geldmarktfonds ist das Anlagerisiko jedoch höher.

In der VBLdynamik werden die Versichertenbeiträge in einem Anlage- und einem Sparanteil unterteilt. Der Anlageanteil wird je nach Alter des Versicherten anteilig in Aktien- und Rentenspezialfonds angelegt, die sich am MSCI World Aktienindex und dem JPMorgan EMU Bond-Rentenindex orientieren. Dabei stehen Nachhaltigkeitskriterien nicht im Fokus. Mit dem Sparanteil stellen wir sicher, dass – unabhängig von der Entwicklung der Kapitalmärkte – bei Renteneintritt mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.

Unsere Anlagepolitik im Sparanteil zielt darauf ab, die aufsichtsrechtlichen Anlagegrundsätze größtmögliche Sicherheit und Rentabilität, jederzeitige Liquidität, Mischung und Streuung dauerhaft zu erfüllen. Im Interesse und in der Verpflichtung, unseren Kundinnen und Kunden eine sichere und auch der Leistungshöhe nach attraktive zusätzliche Altersversorgung bieten zu können, stehen die Kriterien Sicherheit und Rendite für die Kapitalanlage stets im Vordergrund. Begleitet wird unsere Anlagetätigkeit von einem umfassenden Risikomanagement.

Ziel des Risikomanagements ist es, durch aussagekräftige Analysen die Kapitalanlagen auf ihre Risikotragfähigkeit hin einzuschätzen und gegebenenfalls Warnungen und Empfehlungen auszugeben. Unter Einbezug dieser Empfehlungen überprüfen wir ständig unsere Anlagestruktur. Im Rahmen des Anlageprozesses findet zusätzlich zu den Zielen Sicherheit und Rentabilität auch das Thema Nachhaltigkeit Berücksichtigung.

Die VBL versteht Nachhaltigkeit im Sinne von ESG (Environment Social Governance – Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung). Um Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen und gleichzeitig langfristige Erträge erwirtschaften zu können, verfolgt die VBL in der Kapitalanlage eine Nachhaltigkeitsstrategie, die auf vier Bausteinen beruht:

  • ESG-Integration
  • Implementierung von Ausschlusskriterien
  • Engagement
  • Impact Investments

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten ist in der gesamten Kapitalanlage essentieller Bestandteil der strategischen Anlagepolitik der VBL. Dabei ist der Klimawandel eines der dringlichsten Kernthemen.

  • ESG-Integration bedeutet, dass die VBL in ihrer Analyse einzelner Investitionen im Rahmen der strategischen und taktischen Allokation sowie über den ganzen Vermögensanlageprozess hinweg systematisch ESG-Aspekte berücksichtigt. Die Integration basiert dabei auf einer stetigen Verbesserung der Identifikation, Analyse und Messbarkeit von Nachhaltigkeitsrisiken. Die VBL betrachtet Nachhaltigkeitsrisiken nicht als separate Risikoart, sondern als Faktor, der zur Wesentlichkeit anderer Risikoarten wie zum Beispiel dem Kreditrisiko und dem Marktrisiko beiträgt. Mit der ESG-Integration wird der Versuch unternommen, Nachhaltigkeitsrisiken zu verringern. Durch die Integration von ESG-Kriterien in den Investitionsprozess werden Nachhaltigkeitsrisiken quantifiziert. Auf diese Weise kann eine kontinuierliche Zielentwicklung im Einklang mit finanziellen Prämissen realisiert werden. Zudem finden ESG-Kriterien in der Auswahl von und bei der Zusammenarbeit mit externen Asset Managern besondere Berücksichtigung. Die Implementierung von Ausschlusskriterien und das Engagement sind weitere Teilaspekte der ESG-Integration.
     
  • Durch die Implementierung von Ausschlusskriterien werden Aktien und Anleihen im gesamten Portfolio der VBL ausgeschlossen, wenn deutliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Emittenten schwere und systematische Verstößen gegen die Menschenrechte begehen und/oder die durch die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) definierten Kernarbeitsnormen verletzen. Ein solcher Ausschluss gilt ebenso für Emittenten, die Waffen herstellen oder mit ihnen handeln, welche Gegenstand völkerrechtlicher Verträge zum Verbot oder der Beschränkung solcher Waffen sind, bei denen die Bundesrepublik Deutschland Vertragspartner ist. Damit werden im Einklang mit der Ächtung unterschiedlicher Waffensysteme durch die Vereinten Nationen Emittenten für oben genannte Investitionen exkludiert, die Streumunition und Antipersonenminen sowie Bio- und Chemiewaffen herstellen oder mit ihnen handeln. Ein solcher Ausschluss gilt auch für Produzenten bestimmter konventioneller Waffen, die gemäß UN-Waffenübereinkommen übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können. Darüber hinaus schließt die VBL Neuinvestitionen in Unternehmen aus, die über ein überwiegend kohlebasiertes Geschäftsmodell verfügen. Bereits bestehende Investments in Unternehmen mit überwiegend kohlebasierten Geschäftsmodellen werden bis zum Ende des Jahres 2025 zurückgeführt. Die Implementierung von Ausschlusskriterien zielt darauf ab, Nachhaltigkeitsrisiken zu vermeiden.
     
  • Das Engagement ist darauf ausgerichtet, Nachhaltigkeitsrisiken zu verändern. Aktionäre sind Miteigentümer eines Unternehmens und verfügen somit über Mitbestimmungsrechte. Im Rahmen des Engagementansatzes der VBL werden vorzugsweise Belange aus den Bereichen Umwelt, Klima, Soziales und Unternehmensführung adressiert. Ziel ist es, bei im Portfolio befindlichen Unternehmen mit kritischen Geschäftsaktivitäten den Einfluss als Aktionär zu nutzen, um diese in direktem Dialog zu einer nachhaltigen und verantwortlichen Wirtschaftsweise zu bewegen. Eines der Schwerpunktthemen ist dabei der Klimaschutz. Dies steht im Einklang mit den Zielen des Weltklimagipfels der Vereinten Nationen 2015 in Paris, zu denen sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat.
     
  • Mit dem Investmentkonzept Impact Investments verfolgt die VBL das Ziel, eine langfristig sichere Altersvorsorge mit der Lösung gesellschaftspolitischer und umweltbezogener Herausforderungen zu verbinden. Erreicht wird dies durch Investitionen in Projekte, die einerseits eine adäquate Rendite erbringen und gleichzeitig eine gezielte sowie messbare positive ökologische und/oder soziale Wirkung entfalten. Innerhalb des Anlageportfolios ist die Umsetzung zum Beispiel durch gezielte Maßnahmen im Immobilienportfolio sowie durch zielgerichtete „Green and Social Bonds“ möglich. Weitere Anlagemöglichkeiten werden zurzeit überprüft. Gezielte Impact Investments sollen dazu beitragen, Nachhaltigkeitsrisiken sowohl zu verringern als auch zu verändern.
     

Die von Ihnen gezahlten Beiträge teilen sich in einen Sparanteil, einen Kostenanteil und einen Anlageanteil auf. Die Beiträge aus dem Sparanteil legen wir mit einer garantierten Verzinsung für Sie so sicher an, dass wir Ihnen damit eine Rente in Höhe der eingezahlten Beiträge zahlen können. Der Sparanteil dient damit zur Absicherung Ihrer Rente in Höhe der eingezahlten Beiträge.

Die Fondsanlage des Anlageanteils erfolgt nach einem speziell entwickelten Lebenszyklusmodell in den Aktienfonds VBLdynamik Chance A und des Rentenfonds VBLdynamik. Generell ist jedoch die Wertentwicklung von Wertpapieren nicht vorhersehbar. Auch sind die in der Vergangenheit erwirtschafteten Erträge kein Indikator für künftige Erträge. Die Höhe Ihrer Rente aus dem Anlageanteil ist daher von den Entwicklungen an den Kapitalmärkten abhängig.

Angaben zu dem jeweiligen Risikoprofil entnehmen Sie bitte dem Quartalsbericht der jeweiligen Chance, der Ihnen hier zur Verfügung steht.

Die zuvor genannten Risiken werden jedoch durch bestimmte Faktoren begrenzt. So gleichen sich Schwankungen an den Kapitalmärkten erfahrungsgemäß bei längeren Laufzeiten der Geldanlage aus. Eine Geldanlage, die nicht in Einzelwerten (z. B. einzelnen Aktien), sondern in Fonds erfolgt, erhöht durch Streuung des Risikos die Sicherheit. In einem Fonds werden die Gelder vieler Anleger gebündelt und in einer Vielzahl von Wertpapieren angelegt. Dadurch gleichen sich eventuelle Schwankungen einzelner Werte aus (Wertstabilisierung). Ein allgemeiner Kursrückgang (z. B. aufgrund konjunktureller Schwankungen) kann jedoch auch zu einem Kursverlust bei Renten- und Aktienfonds führen. Um dieses Risiko möglichst gering zu halten, haben wir die Aufteilung Ihrer Beiträge in einen Spar- und einen Anlageanteil vorgesehen.

Diese Aufteilung macht es möglich, Ihnen zu garantieren, dass bei Rentenbeginn mindestens Ihre eingezahlten Beiträge einschließlich der Altersvorsorgezulagen als Deckungskapital zur Verfügung stehen, aus welchem Ihre Rente berechnet wird.

Zudem haben wir mit dem Lebenszyklusmodell dafür Sorge getragen, dass auch der Anlageanteil seinerseits wieder aufgeteilt und teilweise in Aktienfonds und teilweise in Rentenfonds investiert wird. Ein Rentenfonds ist ein Fonds mit festverzinslichen Wertpapieren. Mit steigendem Lebensalter erfolgt stufenweise eine Umschichtung in immer sicherere Anteilsmischungen.

Darüber hinaus bestehen für Ihre VBLdynamik nach Maßgabe des Betriebsrentenrechts Mechanismen zum Schutz Ihrer Anwartschaften. Ihr Arbeitgeber haftet im Rahmen einer subsidiären Einstandspflicht für den Erhalt der eingezahlten Beiträge, soweit sie nicht rechnungsmäßig für einen biometrischen Risikoausgleich verbraucht wurden.

Für Anwartschaften, die auf Beiträgen beruhen, die Sie im Rahmen einer privaten Fortsetzung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzahlen, besteht keine subsidiäre Einstandspflicht Ihres ehemaligen Arbeitgebers.

Angaben über die Entwicklung der Investitionen können Sie dem chancenspezifischen Quartalsbericht entnehmen, der Ihnen hier zur Verfügung steht.

Auf Anforderung übermitteln wir Ihnen darüber hinaus den Jahresbericht für das Investmentvermögen.

Informationen zu Steuerregeln.

Es stehen Ihnen Möglichkeiten der staatlichen Förderung Ihrer VBLdynamik zur Verfügung: Die Riester- Förderung und die Entgeltumwandlung. Die folgenden Ausführungen sollen Ihnen einen Überblick geben.

1. Riester-Förderung

Im Rahmen der Riester-Förderung können Sie für Ihre eigenen Beiträge zur VBLdynamik die staatliche Förderung in Form von Zulagen in Anspruch nehmen, deren Höhe von der Anzahl Ihrer Kinder sowie von der Höhe Ihrer Beiträge zur VBLdynamik abhängt (§§ 79 ff. EStG). Darüber hinaus können Sie Steuerersparnisse erzielen, indem Sie die Beiträge zur VBLdynamik bei Ihrer Steuererklärung im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen (§ 10a EStG).

Wer ist förderberechtigt?

Den förderberechtigten Personenkreis hat der Gesetzgeber genau festgelegt (§§ 10a Absatz 1 und 79 Absatz 1 EStG). Insbesondere sind die in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten förderberechtigt. Aber auch in der Zeit, in der Sie Ihre Kinder erziehen sind Sie unter Umständen förderberechtigt. Bei Fragen zur Förderung helfen wir Ihnen gerne weiter.

Welche steuerliche Förderung gibt es?

Die steuerliche Förderung erfolgt zum einen über Altersvorsorgezulagen. Diese müssen Sie spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Beitragsjahres bei der VBL beantragen. Die Zulagen werden von der Zentralen Stelle für Altersvermögen an die VBL überwiesen und Ihrem Vertrag gutgeschrieben. Zusätzlich können Sie einen Sonderausgabenabzug bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen (§10a EStG).
 Der maximal abzugsfähige Beitrag inklusive der Zulagen beträgt 2.100 Euro.

Welche Zulagen gibt es?

Die Höhe der staatlichen Zulagen ist abhängig von der Höhe Ihrer in die VBLextra eingezahlten jährlichen Beiträge sowie gegebenenfalls der Anzahl Ihrer Kinder (§§ 79 ff. EStG). Die Zulagen betragen maximal für jedes Beitragsjahr:

Grundzulage ab dem Beitragsjahr 2018                               175 Euro
Kinderzulage für vor 2008/ nach 2007 geborene Kinder*     185 Euro/ 300 Euro

* bei Kindergeldberechtigung des Versicherten oder ggf. der eingetragenen Lebenspartnerin/des eingetragenen Lebenspartners/Ehegatten.

Die Kinderzulage können Sie beantragen, wenn und solange die Kindergeldberechtigung für Sie oder ggf. Ihre eingetragenen Lebenspartnerin/Ihren eingetragenen Lebenspartner/ Ehegatten besteht.
Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sie einen Mindesteigenbeitrag leisten. Er beträgt vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres, abzüglich der Altersvorsorgezulagen. Der Höchstbetrag, den Zulagenberechtigte steuerlich geltend machen können, liegt jährlich bei 2.100€ (Beitrag inklusive Zulagen).

Unmittelbar Zulageberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einen einmaligen Zuschlag zur Grundzulage in Höhe von 200 Euro. Den Zuschlag erhalten sie nur dann in voller Höhe, wenn auch die Grundzulage in voller Höhe zusteht.

Wie beantrage ich die steuerliche Förderung?

Wir empfehlen Ihnen, uns zu bevollmächtigen, auf der Basis der vorliegenden Daten die Zulage dauerhaft für Sie zu beantragen (Dauerzulageantrag). Das erspart Ihnen Verwaltungsaufwand. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen prüft Ihren Antrag und überweist die Zulagen auf Ihren Vertrag bei der VBL.

Den Sonderausgabenabzug müssen Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.

2. Entgeltumwandlung

Bei der Entgeltumwandlung vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, einen von Ihnen festgelegten Teil Ihres künftigen Brutto-Gehalts direkt in Ihre VBLdynamik einzuzahlen. Auf diese Weise wird also ein bestimmter Teil Ihres Bruttoarbeitsentgelts in eine Altersvorsorge „umgewandelt“.

Wer ist förderberechtigt?

Eine Entgeltumwandlung ist nur insoweit möglich, als gegenüber dem Arbeitgeber ein Anspruch auf Entgeltumwandlung besteht (zum Beispiel über einen Tarifvertrag oder aufgrund gesetzlicher Regelung) und eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde. Informieren Sie sich am besten bei Ihrem Arbeitgeber, ob und in welchem Umfang Sie die Entgeltumwandlung nutzen können.

Welche staatliche Förderung gibt es?

Die im Wege der Entgeltumwandlung finanzierten Beiträge des Arbeitgebers sind bis zu einer Höhe von acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge besteht bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Jahr 2024 sind damit bis zu 3.624 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei und darüber hinaus weitere 3.624 Euro steuerfrei, jedoch nicht sozialversicherungsfrei. Diese Obergrenze gilt bundesweit für Beiträge aus dem ersten Dienstverhältnis (§ 3 Nr. 63 EStG).

Soweit noch die Pauschalversteuerung von Beiträgen nach § 40b EStG alte Fassung vorgenommen werden kann, erfolgt eine Anrechnung auf das steuerfreie Volumen von bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung.

Hinweis: Beiträge, die nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei gestellt wurden, sind auf die Steuerfreibeträge nach § 3 Nr. 56 EStG anzurechnen. Das heißt, dass für die Pflichtversicherung Arbeitgeberanteile zur Umlage gegebenenfalls nur in geringerem Umfang steuerfrei gestellt werden können.

Die Besteuerung Ihrer Leistungen aus der VBLdynamik in der Auszahlungsphase richtet sich danach, ob in der Ansparphase die eingezahlten Beiträge in vollem Umfang, teilweise oder gar nicht über die Riester- Förderung oder eine steuerfreie Entgeltumwandlung gefördert wurden:

 

Besteuerung in der Ansparphase Besteuerung in der Auszahlungsphase
1. Steuerliche Förderung der gesamten Beiträge Rentenleistungen sind im vollen Umfang zu versteuern (§ 22 Nr. 5 Satz 1 EStG).
2. Ausschließlich nicht geförderte Beiträge Rentenleistungen sind nur mit dem Ertragsteil zu versteuern (§ 22 Nr. 5 Satz 2 in Verbindung mit § 22 Nr. 1 Satz 3 a und bb EStG).
3. Sowohl geförderte als auch nicht geförderte Beiträge Rentenleistungen sind dementsprechend aufzuteilen.

 

Sie können sich anstelle einer laufenden Rente das gesamte angesparte Altersvorsorgevermögen in Form einer Einmalkapitalauszahlung auszahlen lassen.

 

Besteuerung in der Ansparphase Besteuerung in der Auszahlungsphase
1. Altersvorsorgevermögen beruht auf Beiträgen, die im Rahmen der Entgeltumwandlung gefördert wurden Einmalkapitalauszahlung wird voll besteuert (§ 22 Nr. 5 Satz 1 EStG).

2. Altersvorsorgevermögen beruht auf nicht geförderten Beiträgen

1. Versicherungs-/ Vertragsbeginn nach dem 31.12.2004
  • Vertrag hat weniger als 12 Jahre bestanden oder Auszahlung erfolgt bei Vertragsschlüssen ab dem 1.1.2012 vor Vollendung des 62. Lebensjahres: Der gesamte Unterschiedsbeitrag zwischen der Versicherungsleistung und den eingezahlten Beiträgen wird voll versteuert (§§ 22 Nr. 5 Satz 2 b, 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG)
  • Vertrag bestand im Zeitpunkt der Auszahlung mindestens 12 Jahre und Auszahlung erfolgt bei Vertragsschlüssen ab dem 1.1.2012 nach Vollendung des 62. Lebensjahr: Die Hälfte des Unterschiedsbetrags wird voll versteuert (§§ 22 Nr. 5 Satz 2 b, 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2, 52 Abs. 28 Satz 7 EStG)
Hinweis: Erfolgte der Vertragsschluss bis zum 31.12.2011 lag die Altersgrenze beim 60. Lebensjahr.

2. Versicherungs-/ Vertragsbeginn vor dem 01.01.2005:
  • Vertrag hat im Zeitpunkt der Auszahlung weniger als 12 Jahre bestanden: Die rechnungsmäßigen und außer      rechnungsmäßigen Zinsen sind zu versteuern (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG alte Fassung
  • Vertrag hat mindestens 12 Jahre bestanden: keine Besteuerung ist vorgesehen (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG alte Fassung)
Wichtige Ausnahme, wenn Ihr Altersvor-sorgevermögen auf Beiträgen beruht, die im Rahmen der Riester- Förderung gefördert wurden Die Auszahlung des gesamten angesparten Kapitals stellt eine schädliche Verwendung dar (§ 93 EStG ) Es sind die während der Ansparphase gewährten Altersvorsorgezulagen und die im Rahmen des Sonderausgabenabzugs festgestellten Steuerermäßigungen zurückzuzahlen. Die VBL führt den Rückzahlungsbetrag an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen ab und zahlt das verbleibende Kapital an Sie aus. Das ausgezahlte Kapital haben Sie wie eine Leistung aus nicht geförderten Beiträgen zu versteuern (siehe unter Nummer 2).

 

Sie können sich bei Eintritt des Versicherungsfalls bis maximal 30 Prozent des angesparten Kapitals als Einmalbetrag und den Rest als laufende Rente auszahlen lassen.

 

Besteuerung in der Ansparphase Besteuerung in der Auszahlungsphase
1. Altersvorsorgevermögen beruht auf steuerlich geförderten Beiträgen Kapitalauszahlung unterliegt der vollen Besteuerung (§ 22 Nr. 5 Satz 1 EStG)
2. Altersvorsorgevermögen beruht auf nicht steuerlich geförderten Beiträgen Siehe die Hinweise zu Wie wird eine Einmalkapitalauszahlung besteuert?
Wichtige Ausnahme, wenn Ihr Altersvorsorgevermögen auf Beiträgen beruht, die im Rahmen der Riester- Förderung gefördert wurden Lassen Sie sich mehr als 30% auszahlen, liegt eine schädliche Verwendung vor und es gelten die unter: "Wie wird eine Einmalkapitalauszahlung besteuert? Wichtige Ausnahme" gemachten Angaben.

 

Informationen zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

Die Leistungen aus der VBLdynamik sind als Renten der betrieblichen Altersversorgung beitragspflichtige Versorgungsbezüge nach § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch.

Sind Sie als Rentnerin oder Rentner in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert, unterliegt Ihre Rente aus der VBLdynamik grundsätzlich der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Als Krankenversicherungsbeitrag müssen Sie den vollen allgemeinen Beitragssatz zuzüglich eines gegebenenfalls anfallenden Zusatzbeitrags Ihrer Krankenkasse aus der Betriebsrente alleine tragen. Das gilt ebenfalls für den Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung.

Bei (Teil-) Kapitalauszahlungen unterliegt 1/120tel der Kapitalleistung für maximal zehn Jahre der Beitragspflicht.


Weitere Informationen zur Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie hier.
Download: Broschüre Kranken- und Pflegeversicherung, PDF, 5.51 MB

Haben Sie sich für einen Vertrag mit Riester-Förderung entschieden, gilt eine Ausnahme. Insoweit unterliegen die Rentenleistungen nicht der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Zahlen Sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses selbst Beiträge an die VBL, ohne dass der ehemalige Arbeitgeber beteiligt ist, zahlen Sie ebenfalls hinsichtlich diesen Teils Ihrer Betriebsrente keine Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Sind Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, sind Ihre Betriebsrenten ebenfalls beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Betriebsrenten unterliegen als Versorgungsbezüge dem vollen allgemeinen Beitragssatz.

Eine Ausnahme gilt ebenfalls, wenn Sie sich für einen Vertrag mit Riester-Förderung entschieden haben oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses selbst Beiträge ohne Beteiligung des Arbeitgebers an die VBL gezahlt haben. Insoweit müssen Sie nur den ermäßigten Beitragssatz von Ihrer Betriebsrente zahlen.

Sowohl der allgemeine Beitragssatz als auch der ermäßigte Beitragssatz erhöht sich gegebenenfalls jeweils um einen von Ihrer Krankenkasse erhobenen Zusatzbeitrag.

Informationen zur VBL.

VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Freiwillige Versicherung.

VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder,
Hans-Thoma-Straße 19,
76133 Karlsruhe

Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Karlsruhe

Kontaktmöglichkeit Sollten Sie Fragen zu Ihrem Angebot, Antrag oder Versicherungsvertrag haben, sind wir für Sie über unser Service-Telefon erreichbar:

0721 93 98 93 5

Montag, Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr

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Die freiwillige Versicherung bei der VBL wird in einem eigenen kapitalgedeckten Abrechnungsverband geführt, der der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) unterliegt (§ 3 Abs. 3 VBL-Satzung in Verbindung mit § 2 Versicherungsaufsichtsgesetz). Sollten Sie Anlass für eine Beschwerde haben, können Sie sich an die Aufsichtsbehörde wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungswesen Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn.