Grundsätze der Anlagepolitik

Die VBL-Anlagestrategie stellt sicher, dass die VBL die Leistungsversprechen der bei ihr beteiligten Arbeitgeber als größte Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes erfüllt. Die VBL-Grundsätze der Anlagepolitik erklären, wie die VBL ihren tarifvertraglichen Auftrag im Bereich der Kapitalanlage umsetzt. Die Grundsätze gelten für 56,2 Milliarden Euro (Marktwert, Stand 31. Dezember 2021) treuhänderisch verwaltetes Vermögen.

Die treuhänderische Verwaltung des Vermögens erfolgt über vier Abrechnungsverbände, auf die die Grundsätze der Anlagepolitik sich beziehen. Drei der vier Abrechnungsverbände (West, Ost/Umlage, Ost/Beitrag) dienen der Finanzierung der Leistungen in der Pflichtversicherung, der VBLklassik. Die Kapitalanlagen der Abrechnungsverbände West und Ost/Umlage werden gemeinsam verwaltet. Der vierte Abrechnungsverband umfasst die Vermögensverwaltung der freiwilligen Versicherung der VBL.

Die VBLklassik ist eine Pflichtversicherung für die bei ihr versicherten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Sie ist das VBL-Kerngeschäft und beruht auf dem Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV). Bei Eintritt eines Versicherungsfalls zahlt die VBL den Berechtigten eine monatliche Betriebsrente. Die VBLklassik sichert zusätzlich zur Altersversorgung auch die Versorgung im Fall einer Erwerbsminderung und der Hinterbliebenen von Beschäftigten von beteiligten Arbeitgebern ab. Im Tarifgebiet West erfolgt die Finanzierung im gleitenden Abschnittsdeckungsverfahren über Umlagen (Abrechnungsverband West). Die Umlagefinanzierung wird umgangssprachlich auch „Generationenvertrag“ genannt, da die aktuellen Beiträge die heutigen Rentenzahlungen finanzieren. Im Tarifgebiet Ost ist die VBLklassik mischfinanziert über Umlagen (Abrechnungsverband Ost/Umlage) und über Beiträge zur Kapitaldeckung (Abrechnungsverband Ost/Beitrag.).

Neben der Pflichtversicherung bietet die VBL die freiwillige Versicherung an. Pflichtversicherte können sich so zusätzlich über eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung noch besser absichern. Die freiwillige Versicherung ist so gestaltet, dass die eingezahlten Beiträge der versicherten Person angespart werden, um ihre spätere Rentenzahlung zu finanzieren.

Mit der VBLextra können neben einer Altersrente zusätzlich auch wahlweise das Erwerbsminderungsrisiko und/oder die Hinterbliebenen mit abgesichert werden. Der garantierte Rechnungszins unterscheidet sich jeweils in den Tarifen VBLextra 01 bis 04. In dem aktuell allein für den Neuzugang offenen Tarif VBLextra 04 beträgt der garantierte Rechnungszins 0,25 Prozent. Die für den Neuzugang geschlossene fondsgebundene Rentenversicherung VBLdynamik ist als Beitragszusage mit Mindestleistung ausgestaltet. Neben einer Altersrente können dort je nach Vereinbarung gegebenenfalls auch Hinterbliebene eine Leistung beanspruchen. Die Leistungen aus der freiwilligen Versicherung werden grundsätzlich als monatliche Betriebsrente ausgezahlt. Wahlweise ist, im Gegensatz zur VBLklassik, auch eine (Teil-) Kapitalauszahlung möglich.

Anlageziele.

Bei allen Abrechnungsverbänden müssen die VBL-Anlageaktivitäten die grundsätzlichen Kapitalanlageziele Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und Qualität erfüllen. Darüber hinaus werden für jeden Abrechnungsverband separate Anlageziele definiert und verabschiedet. Sie bilden die Grundlage für die Anlagestrategie der Abrechnungsverbände der VBL. In den umlagefinanzierten Abrechnungsverbänden West und Ost/Umlage ist die Anlagestrategie derart zu gestalten, dass eine negative Buchwertrendite vermieden und ein möglichst hoher Beitrag aus Kapitalerträgen erzielt wird. Außerdem soll der Umlagesatz planmäßig eingehalten werden. In den kapitalgedeckten Abrechnungsverbänden ist die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen zu gewährleisten. Darüber hinaus sind in der freiwilligen Versicherung die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen einzuhalten.

Prozessabläufe der Anlagestrategie.

Die VBL verfolgt einen strukturierten und transparenten Anlageprozess. Dieser Prozess ist zweigeteilt in die Anlagestrategie-Entwicklung und die Anlagestrategie-Implementierung. Die Prozessschritte der Anlagestrategie-Entwicklung und der Anlagestrategie-Implementierung sind organisatorisch und im Prozessablauf voneinander getrennt.

In der VBL kommt eine Komiteestruktur zum Einsatz, die dazu beiträgt, dass Investmententscheidungen transparent getroffen werden und die Implementierung effizient koordiniert wird. Das sogenannte Asset-Liability-Management und Investment-Komitee (ALMIK) ist ein strategisches Gremium, das für den hauptamtlichen Vorstand Empfehlungen erarbeitet. Das ALMIK ist zwei weiteren Komitees übergeordnet, das Asset-Liability-Management-Gremium (ALM-Gremium) und das Investment-Komitee (IK). Im ALM-Gremium wird die Anlagestrategie-Entwicklung vorbereitet, das IK ist hingegen ein operatives Gremium, das Entscheidungen zur Anlagestrategie-Implementierung trifft.

Ein weiteres Komitee befasst sich mit den externen Vermögensverwaltern (engl. Asset Manager), deren Expertise die VBL in der Vermögensverwaltung nutzt. Das Manager Selektion und Monitoring Komitee (MSMK) ist verantwortlich für die Auswahl der Vermögensverwalter sowie für deren Monitoring nach Implementierung der Mandate. Das MSMK stellt somit sicher, dass externe Vermögensverwalter über die notwendige fachliche Expertise verfügen sowie die gesetzlichen Anforderungen zum Handel mit Wertpapieren effizient implementiert haben.

Entwicklung der Anlagestrategie.

Das Verständnis und die Modellierung der Risiken, die mit dem Kerngeschäft der VBL verbunden sind, bilden die Basis der Strategieentwicklung. Das Kerngeschäft der VBL ist die Übernahme von Risiken sowie die Erfüllung daraus resultierender Verpflichtungen (engl. liabilities) gegenüber bei ihr versicherten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Eintreten der Ereignisse Alter, Erwerbsminderung und Tod. Die VBL geht hierfür Verpflichtungen gegenüber ihren Versicherten ein. Die Risiken der Verpflichtungsseite werden dabei nicht isoliert betrachtet. Im Rahmen des Asset-Liability-Managements (ALM) werden die Risiken dieser Verpflichtungen der VBL gemeinsam mit den Risiken betrachtet, die sich aus der Anlage des Vermögens an den Kapitalmärkten (engl. assets) ergeben.

Im Ergebnis werden im Anlageprozess der VBL Kapitalanlagerisiken unter Berücksichtigung der Verpflichtungen bewusst eingegangen, aber durch ein Risikotragfähigkeitskonzept begrenzt. Diversifikation durch Investitionen in verschiedene Anlageklassen mindert dabei grundsätzlich das Anlagerisiko. Die Aufteilung der Kapitalanlagen auf die Anlageklassen erfolgt derart, dass die langfristig erwartete Portfoliorendite mit Blick auf die Anlagerestriktionen und das Risikotragfähigkeitskonzept optimiert wird. Diese Aufteilung des Vermögens wird strategische Asset Allokation genannt. Um die strategische Asset Allokation werden außerdem Bandbreiten festgelegt, innerhalb derer die aktuellen Kapitalanlagen von den strategischen Zielwerten für die Anlageklassen nach oben aber auch nach unten abweichen dürfen. Bereits bei der Festlegung der strategischen Asset Allokation wird dabei der Nachhaltigkeitsansatz der VBL berücksichtigt.

Die Auswahl externer Asset Manager und Kapitalverwaltungsgesellschaften, die die Anlagestrategie der VBL in den weiteren Phasen des Anlageprozesses umsetzen, wird ebenfalls als Bestandteil der langfristigen Anlagestrategie verstanden und erfolgt mit Blick auf das Gesamtportfolio des jeweiligen Abrechnungsverbandes.

Die strategische Asset Allokation eines jeden Abrechnungsverbandes wird einmal im Jahr durch die zuständigen VBL-Komitees – das ALMIK und das ALM-Gremium – geprüft. Bei Eintritt von außergewöhnlichen Ereignissen erfolgt darüber hinaus eine anlassbezogene, unterjährige Überprüfung auf Basis der neuen Erkenntnisse, die zu einer Änderung der strategischen Asset Allokation führen kann. Auslöser einer Überprüfung können zum Beispiel eine wesentliche Änderung des Risikotragfähigkeitskonzepts eines Abrechnungsverbandes oder die Einführung neuer regulatorischer Vorgaben sein. Die Überwachung und Meldung potentieller Auslöser einschließlich der Bewertung erfolgt koordinierend durch das ALM-Gremium der VBL, das unmittelbar mit einem entsprechenden Entscheidungsvorschlag an das ALMIK berichtet. Das ALMIK legt letztlich seine Empfehlungen zur strategischen Asset Allokation dem hauptamtlichen Vorstand zur Entscheidung vor.

Implementierung der Anlagestrategie.

Die Anlagestrategie-Implementierung der VBL hat die Aufgabe, die Anlagestrategie für jeden Abrechnungsverband umzusetzen. Damit die Anlagestrategie-Implementierung über die nötige Flexibilität verfügt, um auf kurzfristige Chancen an den Kapitalmärkten reagieren und durch temporäre Über- und Untergewichtung von Anlageklassen die Performance des Portfolios steigern zu können, wird eine taktische Asset Allokation für jeden Abrechnungsverband abgeleitet und vom Investment-Komitee der VBL verabschiedet. Die taktischen Zielwerte dürfen dabei von den Zielwerten der strategischen Asset Allokation innerhalb der vorgegebenen Bandbreiten abweichen. Die zulässigen taktischen Abweichungen werden im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzepts jedes Abrechnungsverbandes und durch die regulatorischen und internen Anforderungen begrenzt. Taktische Allokationsabweichungen können ihre Ursache in einem Unterschied zwischen der kurzfristigen und langfristigen makroökonomischen Perspektive haben. Die Analyse der kurzfristigen Perspektive findet in der Anlagestrategie-Implementierung statt. Die konkrete Umsetzung der ermittelten Marktsicht erfolgt in den Portfolien unter Berücksichtigung der regulatorischen und internen Anforderungen sowie unter den definierten Nachhaltigkeitsaspekten.

Bei der Umsetzung der Anlagestrategie nutzt die VBL vielfach die Expertise externer Asset Manager und Kapitalverwaltungsgesellschaften. Durch den Einsatz von Investmentfonds profitiert die VBL in mehrfacher Hinsicht. Zum einen bieten diese Partner vertiefte Fachkompetenz (beispielsweise bei der Analyse von Wertpapieren), zum anderen verfügt die VBL neben dem internen Risikomanagement damit über eine weitere Ebene zur Überwachung der Anlagen. Die Kontrolle der externen Asset Manager und die Überprüfung der Einzeltitelauswahl sind ein fortlaufender Bestandteil des Anlageprozesses, der im Nachgang zur Investition stattfindet.

Die Entwicklung neuer Anlageideen und die Ausarbeitung neuer Anlagevorschläge der Anlagestrategie-Implementierung werden durch die Anlagestrategie-Entwicklung in der Ausarbeitung der strategischen Asset Allokation geprüft.

Nachhaltigkeit.

Die Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und die Unternehmensführung betreffenden Kriterien (ESG-Kriterien) dient der Einhaltung der Anlagegrundsätze Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und Qualität. Die über die VBL durchgeführte Zusatzversorgung trägt maßgeblich zur langfristigen Sicherung der Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei. Aufgrund dieser sozialpolitischen Bedeutung weist die Zusatzversorgung selbst den Aspekt ökonomischer Nachhaltigkeit auf.

Zur Gewährleistung einer sicheren und finanzierbaren Altersversorgung ist die VBL daher bestrebt, langfristig stabile finanzielle Ergebnisse in der Kapitalanlage zu erzielen. Die VBL ist sich der Tatsache bewusst, dass die Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und die Unternehmensführung betreffenden Kriterien die Risiken für die Kapitalanlagen der VBL reduzieren kann. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten ist somit Teil der treuhänderischen Verantwortung der VBL. Um eine stabile und verlässliche Kapitalanlage zu gewährleisten, verfolgt die VBL in der Kapitalanlage eine Nachhaltigkeitsstrategie, die auf den folgenden vier Bausteinen beruht:

  • ESG-Integration
  • Ausschlusskriterien
  • Engagement
  • Impact Investments

Die VBL wird die Entwicklungen von Nachhaltigkeitskonzepten in der Kapitalanlage kontinuierlich verfolgen und die Berücksichtigung von ESG-Kriterien im Rahmen der Portfolioverwaltung der VBL sinnvoll fortentwickeln. Maßstab sind insoweit die Belange der VBL sowie der satzungsgemäße Auftrag im Hinblick auf die Kapitalanlage.

ESG-Integration

Die VBL berücksichtigt über den gesamten Vermögensanlageprozess hinweg ESG-Kriterien in den Anlageentscheidungen. Durch die Integration von ESG-Kriterien in den Investitionsprozess werden Nachhaltigkeitsrisiken kontinuierlich quantifiziert und – im Einklang mit finanziellen Prämissen – mit den Zielsetzungen der VBL abgeglichen. Die Steuerung erfolgt in enger Kooperation mit den Vermögensverwaltern der VBL. Dabei stehen aktive und konstruktive Diskussionen mit diesen Vermögensverwaltern im Vordergrund. Zusätzlich werden transparente sowie unabhängige Nachhaltigkeitsdaten zur Steuerung herangezogen. Darüber hinaus finden ESG-Kriterien in der Auswahl von und in der Zusammenarbeit mit externen Vermögensverwaltern besondere Berücksichtigung.

Ausschlusskriterien

Durch die Implementierung von Ausschlusskriterien werden Aktien und Anleihen im gesamten Portfolio der VBL ausgeschlossen, wenn deutliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass

  • die Emittenten schwer und systematisch gegen Menschenrechte und/oder die Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO), unter anderem Verbot der Kinderarbeit, verstoßen oder
  • Waffen herstellen oder mit ihnen handeln, die Gegenstand völkerrechtlicher Verträge zum Verbot oder der Beschränkung solcher Waffen sind, bei denen die Bundesrepublik Deutschland Vertragspartner ist.

Darüber hinaus schließt die VBL die Investitionen in Unternehmen aus, die über ein überwiegend kohlebasiertes Geschäftsmodell verfügen. Kohlebasierte Geschäftsmodelle sind Geschäftsmodelle, die dem Zweck dienen, Kohle zur Stromerzeugung zu verwenden. Dies schließt Bergbau, Transport und Verbrennung ein. Näheres bestimmen die Mitglieder des hauptamtlichen Vorstands, insbesondere auch, wann von einem überwiegend kohlebasierten Geschäftsmodell auszugehen ist.

Sollte sich nach dem Erwerb einer Anleihe oder einer Aktie herausstellen, dass ein Ausschlusskriterium vorliegt, ist die Anleihe oder Aktie grundsätzlich innerhalb von einem Jahr nach Kenntniserlangung der VBL zu veräußern. Die Veräußerung erfolgt unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles wertschonend.

Engagement

Die VBL nutzt ihren Einfluss als Aktionär, um Unternehmen mit als kritisch einzustufenden Geschäftsaktivitäten zu einer nachhaltigen und verantwortlichen Wirtschaftsweise zu bewegen. Darunter fallen neben den Stimmrechtsausübungen und Redebeiträgen auf Hauptversammlungen auch aktive und konstruktive Diskussionen mit dem Management der Unternehmen. Im Rahmen des Engagementansatzes stehen – neben sozialen und die Unternehmensführung betreffenden Belangen – insbesondere der Umwelt- und Klimaschutz im Vordergrund.

Impact Investments

Impact Investments zielen darauf ab, eine langfristig sichere Altersversorgung mit der Lösung gesellschaftspolitischer oder umweltbezogener Herausforderungen zu verbinden. Innerhalb der übergeordneten Anlagestrategie der VBL werden dazu Investmentkonzepte genutzt, mit deren Hilfe sich ein bestimmtes Umwelt- oder soziales Ziel verbindet und die gleichzeitig eine adäquate Rentabilität gemessen am eingegangenen Risiko erzielen. Innerhalb des Anlageportfolios ist die Umsetzung zum Beispiel durch entsprechende Infrastrukturanlagen, gezielte Maßnahmen im Immobilienportfolio sowie durch zielgerichtete „Green- & Socialbonds“ möglich.

Risikomanagement.

Die VBL geht Risiken nur dann ein, wenn sie mit der eigentlichen Geschäftstätigkeit und den damit verbundenen Zielen untrennbar verbunden und somit nicht zu umgehen sind. Die in Verbindung mit der Anlagestrategie auftretenden Risiken der Kapitalanlagen werden durch ein für jeden Abrechnungsverband individuelles Risikotragfähigkeitskonzept identifiziert, gemessen und bewertet. Das Konzept zeigt, welches Risikodeckungspotential vorhanden ist, und es legt die Risikodeckungsmasse fest. Die Risikodeckungsmasse wird zur tatsächlichen Abdeckung von Kapitalanforderungen der eingegangenen Risiken verwendet.

Neben dieser aggregierten Sicht auf die Kapitalanlagen werden auch die Einzelinvestments durch Vorgabe von Limiten breit gestreut und gemischt. Als Frühwarnindikator für die einzelnen Limite wird deren aktuelle Auslastung im realisierten Portfolio herangezogen. Die Auslastung der Limite wird kontinuierlich überwacht und löst bei Überschreiten von vordefinierten Schwellenwerten konkrete Handlungsmaßnahmen aus. Die Berichterstattung und das Datenmanagement der Kapitalanlagen bilden die Basis für die strukturierte Überwachung und Steuerung der Kapitalanlagen.

Regulatorische Vorgaben.

Die Anlage der Vermögenswerte der freiwilligen Versicherung bestimmt sich nach den für regulierte Pensionskassen geltenden Regelungen des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG) sowie der dazugehörigen Verordnung über die Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen (Anlageverordnung – AnlV). Die Anlageverordnung regelt insbesondere die zulässigen Anlageformen und die jeweils maximalen Investitionsquoten. Diese sollen eine ausgewogene Mischung über die Anlageklassen und -instrumente sowie die Streuung der Schuldner gewährleisten.

Für die Kapitalanlage im Bereich der Pflichtversicherung gibt § 60 Absatz 4 der VBL-Satzung den rechtlichen Rahmen vor. Danach sind auf das Kapitalanlagevermögen nach § 60 Absatz 4 Satz 1 VBL-Satzung die § 124 Absatz 1 und § 234h VAG sowie die Anlageverordnung mit folgenden Maßgaben anzuwenden: Bei § 124 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 zweiter Halbsatz und § 234h Absatz 1 VAG sind die Besonderheiten der Finanzierungsverfahren der VBL sowie die Belange der VBL zu berücksichtigen. Für jeweils höchstens 10 Prozent des Kapitalanlagevermögens im Versorgungskonto I (Abrechnungsverbände West und Ost/Umlage) und im Versorgungskonto II (Abrechnungsverband Ost/Beitrag) ist die Anwendung der Anlageverordnung auf deren § 2 beschränkt.

Die Informationspflichten nach §§ 134b, 134c Aktiengesetz sind gesondert auf der Internetseite der VBL „Informationen für die freiwillige Versicherung über die Ausübung von Aktionärsrechten“ veröffentlicht.

 

Der hauptamtliche Vorstand                                                                                                             28. April 2023