RIMA-Meldeverfahren

Die Richtlinien für das Melde- und Abrechnungsverfahren (RIMA) zwischen der VBL und den bei ihr beteiligten Arbeitgebern.

Im Melde- und Abrechnungsverfahren haben die Arbeitgeber im Abrechnungsverband Ost und West folgende Richtlinien zu beachten: Nach § 5 Absatz 2 Lohnsteuer-Durchführungsverordnung sind bis spätestens Ende Februar des Folgejahres bzw. zwei Monate nach Beendigung eines Dienstverhältnisses die für die Beschäftigten geleisteten steuerfreien und individuell besteuerten Beiträge mitzuteilen. Die Jahresmeldungen bzw. Abmeldungen für das Vorjahr müssen daher für alle Arbeitgeber bis zum 28. / 29. Februar bei der VBL eingegangen sein. 

Zum Stichtag 30. April erstellt die VBL außerdem die endgültige Jahresrechnung und Dokumentation für alle bis zum 30. April eingegangenen und verarbeiteten Jahresmeldungen bzw. Abmeldungen. Alle früheren Jahre gelten nach dem 30. April als abgeschlossen.

Download: RIMA. Richtlinien für das Melde- und Abrechnungsverfahren, PDF, 1,6 MB

Elektronische Datenübermittlung für das Melde- und Abrechnungsverfahren (RIMA).

Die VBL stellt ihren beteiligten Arbeitgebern verschiedene Möglichkeiten der Datenübermittlung für das Melde- und Abrechnungsverfahren (RIMA/DATÜV-ZVE) zur Verfügung.

Die sogenannte RIMA-Meldung kann direkt über Meine VBL mit der Online-Meldung V2 oder mittels EDI-Verfahren erfolgen.

Download: DATÜV-ZVE, PDF, 1 MB

Schulungsunterlagen für das Melde- und Abrechnungsverfahren (RIMA).

RIMA-Schulungsunterlagen

In Meine VBL stehen Ihnen als Arbeitgeber auch Schulungsunterlagen zum RIMA-Meldeverfahren im Abrechnungsverband West und Ost sowie zum Versicherungsrecht zur Verfügung.

Die Schulungsunterlagen finden Sie nach Ihrer Anmeldung direkt auf der Startseite von Meine VBL.

Zur Anmeldung in Meine VBL