Arbeitgeberanteil an der Umlage

Die Arbeitgeberumlage ist bis zu derzeit drei Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) steuerfrei (§ 3 Nr. 56 EStG; aktuell jährlich

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BMI-Schreiben+vom+23.+April+2020.pdf