3 Fragen – 3 Antworten: Änderungen bei der Hinzuverdienstgrenze.

In der gesetzlichen Rentenversicherung wurden wichtige Änderungen beim Hinzuverdienst beschlossen. Damit wird der Renteneintritt flexibler gestaltbar. Wirken sich diese Änderungen auch auf die VBL aus?

Haben Sie spezielle Fragen, die im VBLnewsletter erscheinen sollen? Senden Sie uns Ihr Anliegen mit dem Betreff „3 Fragen – 3 Antworten“ an kundenberatung@vbl.de. Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge.

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„Hinzuverdienst“ liegt etwa vor, wenn neben einer Rentenleistung Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis, aus einem Gewerbebetrieb oder auch aus Landwirtschaft bezogen werden. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze wirkt sich ein Hinzuverdienst nicht mehr auf die Altersrente aus. Seit Januar 2023 wird ein Hinzuverdienst aber auch bei vorgezogenen Altersrenten nicht länger angerechnet. Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben.