Einführung der elektronischen Rechnung.

Information für Rechnungsteller der VBL.

Verpflichtung zur Nutzung der OZG-RE Plattform ab 27. November 2020. Wir empfehlen unseren Dienstleistern und Lieferanten schon jetzt, die Rechnungsstellung entsprechend umzustellen und uns Rechnungen über die Plattform zu senden.

Mit der Einführung des E-Rechnungs-Gesetzes vom 4. April 2017 (BGBl. I, 770 ff.) werden alle öffentlichen Auftraggeber dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen gemäß CEN-Norm 16931 über digitale Kanäle empfangen und verarbeiten zu können. Die VBL hat hierzu ein neues Verfahren zur elektronischen Rechnungsbearbeitung eingeführt, um den Anforderungen an einen durchgehenden, digitalen Verarbeitungsprozess und eine revisionssichere Archivierung gerecht zu werden.

Für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung steht den Rechnungstellern die Nutzung der OZG-konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter https://xrechnung-bdr.de zur Verfügung. Rechnungsteller haben die Möglichkeit, eine Rechnung auf der Plattform im einheitlichen Format zu erstellen oder eine vorhandene Rechnung hochzuladen und zu versenden.

Ab dem 27. November 2020 wird die elektronische Rechnungsstellung für Rechnungssteller verpflichtend. Das heißt, ab diesem Zeitpunkt darf die VBL Rechnungen nur noch als E-Rechnung über die OZG-RE Plattform entgegennehmen. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungsverordnung (E-RechV) geregelt.

 

Einen Leitfaden können Sie auf https://xrechnung-bdr.de unter Hilfe (PDF) herunterladen.