Für Arbeitgeber. Änderungen des DATÜV/RIMA-Meldeverfahrens.

Mit der Tarifeinigung im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) müssen Arbeitgeber, die den ATV in der für die TdL maßgebenden Fassung anwenden, ab 1. Juli 2015 die Erhöhung des Arbeitnehmerbeitrags zur Umlage bzw. des Arbeitnehmerbeitrags zum Kapitaldeckungsverfahren berücksichtigen.

Die Erhöhung gilt zunächst nur für diejenigen Arbeitgeber, die den ATV in der für die TdL maßgebenden Fassung anwenden. Für den Bereich des Bundes und der VKA muss abgewartet werden, ob und ggf. wie der Tarifabschluss übertragen wird.

Damit die VBL die höheren Aufwendungen später nachvollziehbar den jeweiligen Arbeitgebern und Versicherten zuordnen kann, muss das Meldeverfahren zwischen den beteiligten Arbeitgebern und der VBL angepasst werden. Insbesondere müssen künftig alle beteiligten Arbeitgeber den Arbeitnehmeranteil an der Umlage getrennt melden.

Die bisher feststehenden Änderungen im Meldeverfahren haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt. Sie sind im Vorfeld mit Arbeitgebern und Softwareerstellern abgestimmt worden, um möglichst schnell auf die Tarifeinigung reagieren zu können. Sollten sich aufgrund der weiteren tarifvertraglichen Entwicklungen oder aus anderen, z. B. steuerrechtlichen, Gründen zusätzliche Änderungen ergeben, werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren.

Meldungen zur VBL-West (und Ost, soweit der Umlagesatz West Anwendung findet)

Meldungen zur VBL-Ost