FAQ für Arbeitgeber: Überweisung von Arbeitgeberzuschüssen.

In der freiwilligen Versicherung der VBL gilt für Verträge, die im Rahmen der Entgeltumwandlung gefördert werden: Die Arbeitgeber haben ihre eingesparten Sozialversicherungsbeiträge über einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von bis zu 15 Prozent in die jeweiligen Verträge weiterzugeben (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).

Die VBL hat im Oktober 2021 wichtige Hinweise, wann und vor allem wie der Arbeitgeberzuschuss in der freiwilligen Versicherung bei der VBL zu entrichten ist, zur Verfügung gestellt. In der VBLinfo 10/2021 wird anhand von Beispielen auch erläutert, mit welchen Versicherungsmerkmalen die Überweisung des Zuschusses zu kennzeichnen ist.

Die VBLinfo 10/2021 mit besonderen Zahlungshinweisen zur freiwilligen Versicherung finden Sie hier.

Im Folgenden haben wir Ihnen aktuell immer wiederkehrende Fragen nochmals herausgestellt und für die Praxis wie folgt beantwortet.