Hinweise zur Leistungsmitteilung für die Einkommensteuererklärung.

Jedes Jahr erhalten unsere rund 1,3 Millionen Rentenberechtigten für ihre Einkommensteuererklärung eine so genannte Leistungsmitteilung. In der Leistungsmitteilung teilen wir die Höhe der im letzten Kalenderjahr gezahlten VBL-Rentenleistungen mit. Hierzu sind wir gesetzlich verpflichtet (§ 22 Nr. 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz). Die VBL ist daneben im Rahmen des so genannten Rentenbezugsmitteilungsverfahrens verpflichtet, der Zentralen Stelle für Altersvermögen (ZfA) die im Kalenderjahr bezogenen Leistungen der Rentenberechtigten bis Ende Februar des Folgejahres zu übermitteln. Von dort aus werden die Daten an die Finanzbehörden weiter geleitet.

Die Übermittlung der Daten an die ZfA werden wir bis Ende Februar abgeschlossen haben. Anschließend werden wir mit dem Versand der Leistungsmitteilungen beginnen. Ihre Leistungsmitteilung für das Kalenderjahr 2017 wird Ihnen daher voraussichtlich bis Mitte/Ende März 2018 vorliegen.

Die Leistungsmitteilung stellen wir allen Kunden mit Zugang zu unserem Kundenportal Meine VBL elektronisch zum Download bereit. Durch die elektronische Zustellung der Leistungsmitteilung sparen wir Verwaltungskosten und schonen die Umwelt.

 

Sie möchten Ihre Leistungsmitteilung elektronisch erhalten und haben noch keinen Zugang zu Meine VBL?
Eine Registrierung ist ganz einfach unter www.meinevbl.de möglich. Sie benötigen nur Ihre VBL-Versicherungsnummer und Ihre E-Mail-Adresse. Nach der Registrierung erhalten Sie Ihre Zugangsdaten in wenigen Tagen per Post. Mit einem Zugang in Meine VBL stehen Ihnen zudem viele exklusive Online-Services zur Verfügung. Um die Leistungsmitteilung für das Jahr 2017 über unser Portal zu erhalten, ist es erforderlich, dass Sie sich spätestens bis zum 31. Januar 2018 registriert haben. Sobald Ihre Leistungsmitteilung für Sie zum elektronischen Abruf bereitsteht, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung.

Link: Registrierung Meine VBL.
Link: Fragen zur Leistungsmitteilung.