Nachgefragt. Was müssen Arbeitgeber bei ihren Meldungen über den „Buchungsschlüssel“ wissen?

Dieser Schlüssel klappert nicht am Schlüsselbund und öffnet keine Archivräume – der Buchungsschlüssel ist ein kleiner Zahlencode mit großer Wirkung. Er ist der stille Held im Hintergrund, der dafür sorgt, dass Beträge korrekt zugeordnet werden, die Wartezeit richtig berechnet und die Rente mit dem passenden Steuersatz belegt wird.

Zu finden ist der sechsstellige Buchungsschlüssel auf dem Formular V2 unter dem Punkt zwölf. Wenn das Meldewesen neu für Sie ist, denken Sie beim ersten Blick darauf vielleicht so etwas wie:

„Diese Aneinanderreihung von Ziffern, was soll das bedeuten?“

Heute werden wir diese Zahlenkombination Schritt für Schritt entschlüsseln.

Genau genommen besteht der Buchungsschlüssel aus drei verschiedenen, jeweils zweistelligen Kennzahlen. In unserem Formular sind diese aus Platzgründen mit folgenden Abkürzungen beschriftet:

  • EI steht für die einzahlende Person.
  • VM steht für Versicherungsmerkmal.
  • SM bedeutet Steuermerkmal.

Einzahlende Person.

Einzahlende Person ist, wer das Geld überweist. Auch wenn die Aufwendungen zur Pflichtversicherung letztendlich durch den Arbeitgeber überwiesen werden, machen wir hier noch eine Unterscheidung, je nachdem, ob es sich um den Arbeitgeber- oder Arbeitnehmeranteil an den Aufwendungen handelt.

Kennzahl einzahlende Person (EI) Erläuterung
01 Beteiligter Arbeitgeber
03 Beteiligter Arbeitgeber für Arbeitnehmeranteil an der Umlage/am Beitrag

Was ist zu tun, wenn es einen Abschnitt ohne Aufwendungen gibt? Dann gilt als einzahlende Person, wer die Meldung durchführt.

Versicherungsmerkmal.

Was war los in diesem Versicherungsabschnitt? Gab es irgendwelche Besonderheiten? Darüber berichten Sie mit der Kennzahl für das Versicherungsmerkmal (VM). Einige Kennzahlen kommen sehr häufig vor. Spitzenreiter dürfte das VM 10 sein. Das steht für die Umlage. Das VM 15 steht für Beiträge zum Kapitaldeckungsverfahren und begegnet Ihnen daher nur im Abrechnungsverband Ost. Etwas seltener benötigen Sie zum Beispiel das VM 28, mit dem Sie eine Elternzeit melden können oder das VM 40 für eine Fehlzeit ohne Entgelt.

Eine Liste mit allen Versicherungsmerkmalen finden Sie in der RIMA auf den Seiten 11 und 12.

Steuermerkmal.

Die steuerliche Behandlung in der Ansparphase bestimmt, wie die daraus entstehende Rentenleistung versteuert wird. Daher müssen Sie uns mit dem Steuermerkmal mitteilen, ob die Aufwendungen aus versteuertem oder nicht versteuertem Einkommen geleistet wurden.

Auch hier beschränken wir uns auf die häufigsten Fälle und verweisen für eine vollständige Übersicht der Steuermerkmale auf die RIMA (Seite 13).

Steuermerkmal Kurze Erläuterung Besteuerung im Leistungsfall
11 steuerfreie Umlage nach § 3 Nr. 56 EStG Vollbesteuerung der Rente
01 steuerfreie Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG Vollbesteuerung der Rente
10 pauschal oder individuell versteuerte Umlage Rentenbesteuerung mit dem Ertragsanteil
03 individuell versteuerter Beitrag Rentenbesteuerung mit dem Ertragsanteil

Der Schlüssel zum Verständnis des Meldewesens.

Mit diesen Informationen im Gepäck sprechen Sie nun quasi eine neue Sprache, die nur aus Ziffern besteht. So bedeutet etwa „011010“: Arbeitgeber (01) Umlage (10) steuerpflichtig (10). Und wenn Sie uns beispielsweise Arbeitnehmerbeiträge zur Kapitaldeckung melden möchten, die steuerfrei gestellt wurden, schreiben Sie einfach: „031501“.

Wichtig: Meldungen sollten nur im Ausnahmefall mit dem Formular V2 übermittelt werden. Die VBL stellt ihren beteiligten Arbeitgebern verschiedene Möglichkeiten der Datenübermittlung für das Melde- und Abrechnungsverfahren (RIMA/DATÜV-ZVE) zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie unter RIMA-Meldeverfahren.