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Nachhaltigkeitsbezogene Informationen

Informationen zu den Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungen (Artikel 3 Offenlegungsverordnung)

Nachhaltigkeitsrisiko als relevanter Begriff.

Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potentiell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Beispiele: Der Wert einer Unternehmensbeteiligung sinkt für den Investor, wenn das Unternehmen seine Wettbewerbsfähigkeit verliert, weil es nicht rechtzeitig auf emissionsärmere Technologien umstellt (umweltbezogene Risiken) oder wegen Verstoßes gegen anerkannte arbeitsrechtliche Standards erheblich an Reputation einbüßt (sozialbezogene Risiken).

Einbeziehung bei Risikosteuerungsmaßnahmen.

Nachhaltigkeitsrisiken werden von der VBL nicht als separate Risikoart „Nachhaltigkeitsrisiken“ behandelt. Nachhaltigkeitsrisiken gehören zu den Faktoren, die zur Wesentlichkeit anderer bekannter Risikoarten wie zum Beispiel dem Kreditrisiko und dem Marktrisiko beitragen, weil sie erheblich auf diese einwirken können. Sie werden im Vermögensverwaltungsprozess im Rahmen des Aktiv-Passiv-Managements und im laufenden Risikomanagement-Prozess bei der Identifizierung, Analyse und Erfassung der wesentlichen Kapitalanlagerisiken sowie deren Ursachen und Wechselwirkungen berücksichtigt.

Im Rahmen des Aktiv-Passiv-Managements werden mindestens einmal jährlich Analysen zur zukünftigen Entwicklung von Kapitalanlagen und Verpflichtungen sowie der Risikotragfähigkeit erstellt. Die VBL entwickelt daraus Risikosteuerungsmaßnahmen beispielsweise in Form von Zielportfolien (strategische Vermögensallokationen) entsprechend den langfristigen Verpflichtungen. Diese bilden gleichzeitig die Basis für die zu realisierenden Portfolien (taktische Vermögensallokationen). Erhöht sich zum Beispiel durch eine Einpreisung erwarteter regulatorischer Maßnahmen wie einer CO2-Steuer das Marktrisiko einer Assetklasse, die von Unternehmen bestimmt wird, die weder nachhaltig wirtschaften noch die investierten Gelder zur Nachhaltigkeits-Transition verwenden, wird die Vermögensallokation weniger von dieser Assetklasse vorsehen.

Strategien bei der Umsetzung der Vermögensallokation.

Die Auswahl der Kapitalanlagen erfolgt auf Basis der festgelegten strategischen und taktischen Vermögensallokation unter Beachtung der aktuellen Risiko- und Kapitalmarktsituation. Bei der Umsetzung der strategischen und taktischen Vermögensallokation nutzt die VBL vielfach die Expertise externer Fondsmanager und Kapitalverwaltungsgesellschaften. Das Anlageuniversum der Aktien und Unternehmensanleihen, in dem sich Nachhaltigkeitsrisiken vornehmlich auswirken, wird ausschließlich indirekt über Investmentvermögen gehalten.

Bei einer indirekten Investition über Investmentvermögen wird auf Ebene der VBL nur die Entscheidung getroffen, ob und in welcher Höhe die VBL Anteile an einem Investmentvermögen erwirbt. Die VBL trifft keine Anlageentscheidung bezüglich der unmittelbaren Zielinvestments, die in den Portfolien der Investmentvermögen gehalten werden.

An die Manager und Kapitalverwaltungsgesellschaften besteht seitens der VBL die Vorgabe, durch eigene interne Strategien in ihrem Anlageprozess sicherzustellen, dass nur Aktien und Anleihen solcher Emittenten erworben werden, die nicht den von der VBL festgelegten Emittentenausschlüssen unterliegen:

Bei schweren und systematischen Verstößen gegen die Menschenrechte und / oder die Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO) sind Emittenten sowohl von Aktien als auch Anleihen ausgeschlossen. Daneben werden im Einklang mit der Ächtung unterschiedlicher Waffensysteme durch die Vereinten Nationen Emittenten für oben genannte Investitionen exkludiert, die Streumunition und Antipersonenminen sowie Bio- und Chemiewaffen herstellen oder mit ihnen handeln. Ein solcher Ausschluss gilt auch für Produzenten bestimmter konventioneller Waffen, die gemäß UN-Waffenübereinkommen übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können. Um eine unabhängige und objektive Identifizierung der unter die Erwerbsverbote fallenden Emittenten sicherzustellen, hat die VBL derzeit einen externen Dienstleister beauftragt.

Die Manager und Kapitalverwaltungsgesellschaften der von der VBL gehaltenen Investmentvermögen dürfen nur solche Aktien und Anleihen von Emittenten erwerben, die die hinter den Emittentenausschlüssen stehenden Nachhaltigkeitsaspekte in ihrer Unternehmensführung respektieren.

Stand: Januar 2022*

 

*Die Informationen nach Artikel 3 Offenlegungsverordnung wurden im Januar 2022 aktualisiert und um folgende Informationen ergänzt: Es werden auch Emittenten von einer Investition ausgeschlossen, deren Geschäftsmodell überwiegend kohlebasiert ist. Bereits bestehende Investments in Unternehmen mit überwiegend kohlebasierten Geschäftsmodellen sind bis zum Ende des Jahres 2025 zurückzuführen. Die Erweiterung der Ausschlusskriterien geht auf einen Beschluss des Verwaltungsrats der VBL vom November 2021 zurück.

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (Artikel 4 Offenlegungsverordnung)

Informationen über Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und -indikatoren und Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit und aller in diesem Zusammenhang ergriffenen und geplanten Maßnahmen. 

Der klassische Risikosteuerungsprozess in der Kapitalanlage sieht vor, dass Anlageentscheidungen in Abwägung des zu erwartenden Ertrages in Bezug zum damit verbundenen Risiko getätigt werden. Diese Risikoabwägung beinhaltet auch die Berücksichtigung von Einflussgrößen, die als Nachhaltigkeitsfaktoren verstanden werden. Nachhaltigkeitsfaktoren sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Unter Einbeziehung dieser Faktoren soll verhindert werden, dass die getätigte Anlageentscheidung einen negativen Einfluss beispielsweise im Hinblick auf die Umwelt oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausübt.

Diese Auswirkungen müssen nicht zwangsläufig sofort zu negativen finanziellen Entwicklungen der getätigten Anlage führen. Die nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt oder Gesellschaft können auch zu externen Kosten wie beispielsweise Luftverschmutzung führen, die zunächst von der Allgemeinheit zu tragen sind. Diese Kosten sind mittelbar als finanzieller Schaden spürbar, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt infolge rechtlicher Änderungen oder gerichtlicher Schritte kompensiert werden müssen.

Aus diesen Gründen berücksichtigen wir bei der Analyse unserer Investitionen nicht nur die finanziellen Kennzahlen, sondern auch nichtfinanzielle Nachhaltigkeitsfaktoren. Insbesondere der Klimawandel gilt mit seinen vielfältigen negativen Auswirkungen auf Natur, Gesellschaft und Wirtschaft als eines der größten globalen Risiken unserer Zeit. Der Weltklimarat (IPCC) geht davon aus, dass die durch den Menschen ausgestoßenen Treibhausgase einen Klimawandel verursachen, der bereits heute zunehmend mess- und spürbar ist. Dies zeigt sich unter anderem in der Zunahme von Temperaturextremen, dem Anstieg des Meeresspiegels und der Häufigkeit von Extremwetterlagen. Wie weit der Klimawandel bis zum Ende des 21. Jahrhunderts noch voranschreitet, hängt in erster Linie davon ab, inwieweit sich die Gesellschaft und Wirtschaft dem Klimaschutz widmen. In Abhängigkeit der zukünftig zu erwartenden klimapolitischen Maßnahmen und Treibhausgasemissionen ist bis zum Ende des 21. Jahrhunderts von einem mittleren globalen Temperaturanstieg zwischen 1,6 und 4,7 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau auszugehen.

Als einer der wichtigsten Indikatoren zur Erfassung der ausgestoßenen Treibhausgase zählt die CO2-Intensität. Die CO2-Intensität eines Portfolios gibt an, wie viele Tonnen CO2-Äquivalent pro Millionen Euro durch ein Investment verursacht werden. Dabei werden die mit dem Umsatz gewichteten Scope 1 & 2 CO2-Emissionen eines Unternehmens zur Summe der Marktwerte aller investierten Unternehmen ins Verhältnis gesetzt. Scope-1-Emissionen sind CO2-Emissionen, die unmittelbar von einem Unternehmen emittiert werden. Hierzu zählen insbesondere CO2-Emissionen, die durch die Nutzung oder die Erzeugung von Energieträgern entstehen und direkt von einem Unternehmen verantwortet und kontrolliert werden. Demgegenüber sind Scope-2-Emissionen indirekte CO2-Emissionen aus eingekaufter Energie, die außerhalb der Systemgrenzen eines Unternehmens erzeugt, aber von diesem selbst verbraucht werden. Die Analyse des VBL-Portfolios zeigt, dass die CO2-Intensität des VBL-Aktienportfolios zum gegenwärtigen Zeitpunkt tendenziell unterhalb der CO2-Intensität der marküblichen Benchmarks liegt.1 Dennoch werden diese Anstrengungen nicht ausreichen, um den globalen Temperaturanstieg zu begrenzen. Insofern zählen die durch die Kapitalanlagetätigkeiten der VBL verursachten Treibhausgasemissionen nach wie vor zu den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen.

Daher sollen in Zukunft verstärkt organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um die CO2-Intensität des VBL-Portfolios weiter zu reduzieren. Hierbei stehen insbesondere die folgenden Maßnahmen im Vordergrund:

  • Direkter Ausschluss überwiegend kohlebasierter Geschäftsmodelle: Die VBL schließt Neuinvestitionen in Unternehmen aus, die über ein überwiegend kohlebasiertes Geschäftsmodell verfügen. Von einem überwiegend kohlebasierten Geschäftsmodell geht die VBL aus, wenn mehr als 25 Prozent des Konzernumsatzes aus der Verstromung von Kohle erwirtschaftet werden. Dies schließt den Bergbau, den Transport und die Verbrennung mit ein. Nach dieser Logik werden sämtliche Investitionen in Aktien und Anleihen von Emittenten im direkten und indirekten Erwerb ausgeschlossen, welche den Grenzwert von 25 Prozent überschreiten. Zudem sollen die noch bestehenden Investments in Unternehmen mit überwiegend kohlebasierten Geschäftsmodellen — bereits drei Jahre früher als ursprünglich geplant — bis Ende des Jahres 2022 zurückgeführt werden.

  • Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG): Die Steuerung erfolgt in enger Abstimmung mit den Vermögensverwaltern. Dabei stehen aktive und konstruktive Diskussionen im Vordergrund. Im Zuge der ESG-Integration werden von den beauftragten Vermögensverwaltern sowohl „Best-in-Class“ als auch „Best-in-Progress“ Ansätze herangezogen. Je nachdem, welche ESG-Kriterien verfolgt werden, lässt sich das Anlageuniversum der VBL auf solchen Unternehmen fokussieren, die bei bestimmten ESG-Kriterien am besten abschneiden oder in der jüngeren Vergangenheit ihr Nachhaltigkeitsprofil am stärksten verbessert haben. Den gesellschaftlichen Zielen und dem politischen Willen entsprechend, haben insbesondere die Maßnahmen zum Klimaschutz bereits jetzt eine zentrale Bedeutung. Weiterhin spielt die ESG-Integration eine wichtige Rolle im Auswahlprozess zukünftiger Vermögensverwalter. Bereits im Vorfeld des Auswahlprozesses analysiert die VBL, inwieweit nachhaltigkeitsbezogene Aspekte in den Unternehmensprozessen der Vermögensverwalter verankert sind. In diesem Zuge spielt die Ausgestaltung der ESG-Organisation, die Berücksichtigung von ESG-Kriterien in den Anlageentscheidungen sowie die Unterzeichnung der UN Principles für Responsible Investment (UN PRI) eine zentrale Rolle.

  • Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte: Die VBL nutzt ihre Mitbestimmungsrechte, um die zukünftige Ausrichtung eines Unternehmens aktiv zu beeinflussen und Transformationsprozesse zu begleiten. Über bilaterale Gespräche, Redebeiträge und Abstimmungen auf den Hauptversammlungen sollen Unternehmen mit kritischen Geschäftsaktivitäten zu einer nachhaltigeren und verantwortlicheren Wirtschaftsweise bewegt werden. Um die Stimmrechte zu bündeln und damit die Wirkung des Engagements zu erhöhen, hat die VBL die Umsetzung auf einen Engagementdienstleister ausgelagert. Dabei stehen für das Abstimmungsjahr 2022 insbesondere der Umwelt- und Klimaschutz im Vordergrund. Dies steht im Einklang mit den Zielen des Weltklimagipfels der Vereinten Nationen 2015 in Paris, zu denen sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat.

  • Investitionen mit positiver ökologischer Wirkung: Um neben einer positiven finanziellen Rendite auch positive Auswirkungen auf die Umwelt zu erzielen, investiert die VBL in Green Bonds. Diese Green Bonds zielen direkt auf eine Verringerung von Treibhausgasemissionen ab. Im Vordergrund stehen insbesondere Projekte zur Erhöhung der Energieeffizienz oder die Förderung erneuerbarer Energien. Im Laufe des Jahres 2022 werden die Investitionen in Green Bonds nochmals erheblich erhöht. Ebenso sind weitere Impact Investments im Immobilienbereich in Planung. Das Ziel besteht vor allem in einer Senkung der Verbrauchswerte zur Verbesserung der Energieeffizienz. 

Zusammenfassung der Mitwirkungspolitik gemäß Artikel 3g der Aktionärsrichtlinie 2007/36/EG.

Die VBL hält indirekt über Investmentvermögen Aktien an Aktiengesellschaften. Die Investmentvermögen werden von Vermögensverwaltern verwaltet. Stimmrechte zu den von den Investmentvermögen gehaltenen Aktien werden dabei nicht direkt von der VBL, sondern durch den eigens beauftragten Engagement Dienstleister ausgeübt.

Zweck der gesamten Vermögensanlage ist es, die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge sicherzustellen. Einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und dem langfristigen Erfolg eines Unternehmens, in das investiert wurde, kommt eine große Bedeutung zu.

Aus diesem Grund wirkt die VBL über einen Dienstleister indirekt an der Stimmrechtspolitik der Vermögensverwalter bei bedeutenden und regelmäßig auf Hauptversammlungen behandelten Themen mit. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, bei im Portfolio befindlichen Unternehmen mit kritischen Geschäftsaktivitäten den Einfluss als Aktionär zu nutzen, um diese über bilaterale Gespräche, Redebeiträge und Abstimmungen auf den Hauptversammlungen zu einer nachhaltigen und verantwortlichen Wirtschaftsweise zu bewegen.

Im Rahmen dieses Konzeptes werden vorzugsweise Belange aus den Bereichen Umwelt, Klima, Soziales und Unternehmensführung behandelt. Die Mitwirkungspolitik zielt auf die Einhaltung der folgenden Grundsätze und Leitlinien durch die Aktiengesellschaften ab:

  • Grundwertekatalog UN Global Compact,
  • die International Labor Standards (ILO),
  • die Klimaziele der EU,
  • die Sustainable Development Goals (SDGs).

Bezugnahme auf die Beachtung eines Kodex für verantwortungsvolle Unternehmensführung und international anerkannter Standards.

Die VBL begrüßt die Zielsetzungen von Verbänden und Organisationen, die in Bezug auf Nachhaltigkeit Transparenz schaffen wollen, Standards definieren und deren Mitglieder verpflichten, diese Ziele zu unterstützen. Ein Beitritt der VBL erfordert jedoch aktuell noch konzeptionelle Vorarbeiten, eine Verbesserung der datentechnischen Abdeckung, Klärung methodischer Grundlagen sowie die Bereitstellung der personellen und organisatorischen Kapazitäten, um eine derart wichtige Verpflichtung einzugehen.

 

 

1 Die Berechnung der CO2-Intensität erfolgt nach Maßgaben des Annex I, Randziffer (9) der RTS zur Verordnung (EU) 2019/2088 zum Stichtag 31.05.2022. Da aufgrund der gegenwärtigen Datenverfügbarkeit nicht für alle Unternehmen innerhalb unsers Portfolios CO2-Daten vorhanden sind, ist die durchgeführte Analyse naturgemäß mit einer gewissen Irrtumswahrscheinlichkeit verbunden.

 

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