Änderungen in der Beschäftigung

Welche Veränderungen in Ihrem Beschäftigungsverhältnis wirken sich auf die betriebliche Altersvorsorge aus? Was passiert denn mit Ihren bisher eingezahlten Beiträgen, wenn Sie den Job wechseln? Nichts. Denn Sie verlieren keinen einzigen Punkt und damit auch keinen einzigen Euro.

Heute München. Morgen Hamburg. Übermorgen Berlin. Jobwechsel gehören fast schon zum Alltag. Auch wenn Sie Ihre Arbeit eine Zeitlang unterbrochen haben oder bei verschiedenen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes beschäftigt waren, werden Ihre Zeiten zusammengerechnet. Und dann bleiben Ihnen alle erforderlichen Punkte ein Leben lang erhalten – was auch immer Sie beruflich noch vorhaben.

Download: Broschüre Portabilität Ihrer Altersvorsorge, PDF, 1,7 MB

Die beitragsfrei Versicherten, die die Wartezeit nicht erfüllt haben, können die Erstattung der von Ihnen geleisteten Beiträge beantragen. Die Beiträge im Tarifgebiet Ost, die in die Kapitaldeckung geleistet wurden, führen zu einer sofort unverfallbaren Anwartschaft.

Altersteilzeitbeschäftigte erhalten genauso viele Punkte, als wenn sie nicht nur 50 Prozent sondern 90 Prozent der Arbeitszeit beschäftigt wären.

 

 

Mehr Infos dazu finden Sie in der folgenden VBLspezial.
Download: VBLspezial Änderungen im Beschäftigungsverhältnis, PDF, 647 KB