Übermittlung der Jahresmeldungen 2020 bis Ende Februar 2021.

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Bis Ende Februar 2021 müssen Jahresmeldungen/Abmeldungen für das Vorjahr (Abrechnungsjahr) bei der VBL eingegangen sein.

Zum Stichtag 30. April 2021 erstellt die VBL die endgültige Jahresrechnung/Dokumentation für alle bis zum 30. April eingegangenen und verarbeiteten Jahresmeldungen.

Nach dem 30. April gelten alle früheren Jahre als abgeschlossen (siehe Anlage 3 Ziffer 5 der RIMA).

Download: RIMA. Richtlinien für das Melde- und Abrechnungsverfahren, PDF, 464 KB