Der Verwaltungsrat der VBL hat am 15. November 2019 die 26. Änderung der Satzung der VBL beschlossen.
Diese befasst sich mit den zusätzlichen Arbeitnehmerbeiträgen zur Umlage in den Abrechnungsverbänden West und Ost/Umlage sowie mit den zusätzlichen Arbeitnehmerbeiträgen zum Kapitaldeckungsverfahren im Abrechnungsverband Ost/Beitrag.
Die zusätzlichen Arbeitnehmerbeiträge wurden im Zuge der Tarifeinigungen vom 28. März 2015 (Länder) sowie vom 29. April 2016 (Bund und Vereinigung kommunaler Arbeitgeber – VKA) eingeführt. Zur Umsetzung dieser Tarifeinigungen hatte der Verwaltungsrat zunächst in seiner Sitzung am 20. Mai 2016 einen satzungsergänzenden Beschluss zu §§ 64 und 66a VBL-Satzung gefasst. Mit der 26. Satzungsänderung wird nunmehr insbesondere der satzungsergänzende Beschluss in die Satzung übernommen. In diesem Zuge wird der satzungsergänzende Beschluss aufgehoben.
Weitere Inhalte können der 26. Änderung der Satzung der VBL entnommen werden.
Die 26. Satzungsänderung wurde vom Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 4. Dezember 2019 genehmigt und am 2. Januar 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Download: Satzung der VBL (VBLS) in der Fassung der 26. Satzungsänderung, PDF, 1,8 MB