3 Fragen – 3 Antworten. VBLklassik bei Erwerbsminderung in Anspruch nehmen.

Überlegen Sie in anstrengenden Phasen im Job ab und zu was passiert, wenn Sie länger krank werden?  

In unserer Rubrik 3 Fragen – 3 Antworten informieren wir Sie darüber, wie es auch in schwierigen Situationen weitergehen kann und unter welchen Voraussetzungen Sie die Pflichtversicherung VBLklassik bei Erwerbsminderung in Anspruch nehmen können. 

Sie haben spezielle Themen oder Fragen, die wir in unserem VBLnewsletter aufgreifen sollen? Dann schicken Sie bitte Ihre Vorschläge mit dem Betreff: „3 Fragen – 3 Antworten“ an kundenberatung@vbl.de  Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Sie haben Fragen zu Ihrer individuellen Situation?
Dann vereinbaren Sie unter www.vbl.de/meinevbl einen persönlichen Beratungstermin. Unsere Fachleute stehen Ihnen gerne Rede und Antwort.

Herr K. war lange krank und ist nicht mehr voll belastbar. Er ist in Sorge, wie er nach der Rückkehr an seinen Arbeitsplatz die vielen Aufgaben bewältigen soll; für den Weg in die Rente fühlt er sich noch zu jung.

 

In der VBLklassik ist das Risiko der Erwerbsminderung mitversichert.

Das bedeutet:
Sie erhalten auch in diesem Fall eine Betriebsrente von der VBL, wenn Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung DRV besteht.

Bei der DRV benötigen sie eine Versicherungszeit von 5 Jahren, davon müssen mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorliegen.

Bei der VBL muss grundsätzlich die Wartezeit von 60 Beitrags-/ Umlagemonaten erreicht sein.

Besonderheit:
Wird der Versicherungsfall durch einen Arbeitsunfall oder auf dem Weg zum Arbeitsplatz ausgelöst, kann ein Anspruch sogar dann entstehen, wenn die Wartezeit bei der VBL noch nicht erfüllt ist.

Die Erwerbsminderungsrenten werden von der DRV entweder als Rente wegen voller oder wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt. In der Regel werden diese zunächst erst einmal befristet geleistet.

Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung setzt voraus, dass eine Beschäftigung wegen Krankheit oder Behinderung zwischen 3 bis 6 Stunden täglich ausgeübt werden kann. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung setzt voraus, dass die Arbeitsfähigkeit weniger als 3 Stunden beträgt. Die DRV prüft, ob diese Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente vorliegen.

Wichtig:
Erhalten Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente tritt auch bei der VBL der Versicherungsfall ein. Beantragen Sie daher immer – insbesondere auch bei teilweiser Erwerbsminderung – die Betriebsrente bei der VBL.

Auch wenn Sie früh und unerwartet nicht mehr arbeiten können, werden für nach dem Versicherungsfall liegende Zeiten von der VBL zusätzliche Rentenanwartschaften berücksichtigt.

So wird für Sie durch die Berücksichtigung sozialer Komponenten ein finanzieller Ausgleich geschaffen.

Das bedeutet:
Sie werden durch zusätzliche Versorgungspunkte so gestellt, als ob Sie bis zum 60. Lebensjahr weitergearbeitet hätten.

Von dieser sozialen Komponente profitieren Sie dann, wenn Sie bis zum Eintritt der Erwerbsminderung bei der VBL aktiv pflichtversichert waren. Die Bewertung erfolgt aus den durchschnittlichen Versorgungspunkten der letzten drei Jahre vor Eintritt des Versicherungsfalles und wird mit den Jahren bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres multipliziert.

Zu beachten:
Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung werden vorzeitig in Anspruch genommen. Beginnt die Rente vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze für eine Altersrente, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Maßgeblich für die Höhe des Abschlags ist der von der DRV festgesetzte Zugangsfaktor für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Die Rentenleistung vermindert sich dabei pro Monat um 0,3 %. Der Höchstabschlag beträgt 10,8 %. Diese Minderung ist auch bei der VBL Betriebsrente zu berücksichtigen.

Die Erwerbsminderungsrente soll Ihnen einen Ausgleich für wegfallendes Erwerbseinkommen bieten. Sie können aber je nach Leistungsfähigkeit etwas zu der Rente hinzuverdienen. 

Dies lässt den Rentenanspruch zunächst unberührt, solange die Voraussetzungen für eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente vorliegen. Allerdings wird ein Hinzuverdienst dann bei Überschreiten von bestimmten Grenzen auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet. Dies gilt sowohl für die Bewilligung der vollen als auch der teilweisen Erwerbsminderungsrente.

Bei einer vollen Erwerbsminderung liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 6.300,00 Euro jährlich. Was darüber hinaus verdient wird, wird zu 40 % auf die Rente angerechnet. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung gilt eine individuelle Hinzuverdienstgrenze.

Wird die Erwerbsminderungsrente der DRV wegen Hinzuverdienst gekürzt, wird auch Ihre Betriebsrente von der VBL entsprechend anteilig gezahlt.

Seit Januar 2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen aufgehoben.

 

Unser Tipp.
Unsere Rentenexpertinnen und -experten haben alle wichtigen Informationen zur Erwerbsminderungsrente in einem VBLvideocast zusammengefasst.

Link: VBLvideocast. VBLklassik Betriebsrente wegen Erwerbsminderung. 

 

Ergänzende Hinweise zu den Fragestellungen.

Weiterführende Fragen zur Erwerbsminderungsrente und deren Beantragung haben wir für Sie einfach und übersichtlich hier beantwortet:

Download:

 

Ausblick.
Im nächsten VBLnewsletter beantworten wir Fragen zur Auszahlung der Rente, gehen auf den Mindestbeitrag und die Abfindung ein. Seien Sie schon jetzt gespannt.