3 Fragen – 3 Antworten. Von der Tarifbeschäftigung in die Verbeamtung.

Sie sind tarifbeschäftigt und seit einigen Jahren bei der VBL zusatzversichert. Nun erhalten Sie die Möglichkeit, in ein Beamtenverhältnis zu wechseln.
Sie fragen sich, welche Folgen eine Verbeamtung für die Zusatzversorgung hat? Besteht die Möglichkeit, diese Versicherung mit eigenen Beiträgen fortzusetzen? Unsere Antworten dazu finden Sie hier.

Haben Sie spezielle Fragen, die im VBLnewsletter erscheinen sollen? Senden Sie uns Ihr Anliegen an kundenberatung@vbl.de mit dem Betreff „3 Fragen – 3 Antworten“. Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge.

Haben Sie persönliche Fragen zu Ihrer individuellen Situation?
Vereinbaren Sie unter www.vbl.de/meinevbl eine Beratung. Unsere Fachleute antworten gerne.

Frau M. ist angestellte Lehrerin. Ihr Arbeitgeber hat sie aufgrund der Tarifbeschäftigung bei der VBL angemeldet. Nun besteht für Frau M. die Möglichkeit einer Verbeamtung und sie fragt sich, welche Folgen dies für die Zusatzversorgung bei der VBL hat.

 

Nein. Nach der Verbeamtung wird Ihre Altersabsicherung künftig über die gesetzlich geregelte Beamtenversorgung sichergestellt. Der Arbeitgeber beendet daher Ihre Pflichtversicherung bei uns durch eine entsprechende Abmeldung.

Mit Ihren bisher erworbenen Anwartschaften entsteht bei der VBL eine beitragsfreie Versicherung für Sie. Eine freiwillige Fortsetzung der VBLklassik ist nicht möglich.

Ja. Sofern Sie bis zu Ihrer Verbeamtung die erforderliche Wartezeit in der VBLklassik erreicht haben, steht Ihnen hieraus bei Eintritt des Versicherungsfalls eine Betriebsrente zu.

Bitte denken Sie daran: Für den Bezug einer Erwerbsminderungs-, Alters- oder Hinterbliebenenleistung ist die Betriebsrente zeitnah bei der VBL zu beantragen.

Informationen darüber, ob Rentenzahlungen aus der VBLklassik auf Ihre Beamtenversorgung angerechnet werden, erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber.

Ja. Rentenleistungen aus der freiwilligen Versicherung bei der VBL werden nicht auf spätere Bezüge aus Ihrer Beamtenversorgung angerechnet. Mit einer Fortsetzung der freiwilligen Versicherung durch eigene Beiträge bleiben Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen bei der VBL unverändert erhalten.

Bitte beachten Sie: Eine Fortsetzung Ihrer freiwilligen Versicherung ist innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der VBLklassik bei uns zu beantragen. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist können wir keinen Antrag auf Fortsetzung Ihrer Versicherung mehr annehmen.

Hinweis.
Eine steuerliche Förderung im Wege der Entgeltumwandlung ist nach Ihrer Verbeamtung nicht mehr möglich. Sie können stattdessen die Riester-Förderung für Ihre freiwillige Versicherung bei der VBL nutzen.

Ihre Besoldungsstelle benötigt für die Riester-Förderung eine schriftliche Einwilligung zur Datenübermittlung und -verwendung. Die notwendigen Einkommensangaben werden dann von der Besoldungsstelle an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übermittelt.