Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.

Allgemeine Fragen Renteninformation. Versicherungsnachweis VBLklassik.

Der Versicherungsnachweis informiert über die Anzahl der bis zum Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres erworbenen Versorgungspunkte und deren Umrechnung in einen Geldwert, der als monatliche Betriebsrente zustehen würde, wenn zu diesem Zeitpunkt der Versicherungsfall wegen des Bezuges einer Regelaltersrente eingetreten wäre. Daneben stellen wir Ihnen eine Prognose Ihrer Betriebsrente wegen Alters zum Beginn der Regelaltersrente zur Verfügung und informieren Sie zu Ihren Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenleistungen.

Für die Prognose Ihrer Betriebsrente wegen Alters legen wir Ihr durchschnittliches zusatzversorgungspflichtiges Entgelt der letzten drei Jahre zugrunde. Zu Ihrer Information: Abweichend davon stellt die Deutsche Rentenversicherung für die Prognose Ihrer Altersrente auf Ihr durchschnittliches Entgelt der letzten fünf Jahre ab.

Weitere Bestandteile des Versicherungsnachweises sind die Versicherungsübersicht und der Kontoauszug für das jeweilige Jahr.
 

Jeder Pflichtversicherte erhält einen Versicherungsnachweis. Zur besseren Planbarkeit der Altersvorsorge erhalten auch beitragsfrei Versicherte, die für die Zuteilung von Bonuspunkten in Betracht kommen, einen Versicherungsnachweis.

Sie möchten den Versicherungsnachweis nicht in Papier erhalten? Gerne stellen wir Ihnen den Versicherungsnachweis digital in unserem Kundenportal Meine VBL zur Verfügung. Sobald der Versicherungsnachweis für Sie bereitgestellt wurde, erhalten Sie eine E-Mail. Die Registrierung für Meine VBL können Sie hier vornehmen.

In den Fällen, in denen die Adressdaten fehlerhaft oder uns nicht bekannt sind, kann der Versicherungsnachweis nicht versendet werden.

Die Versicherungsübersicht enthält die Versicherungsdaten, die von Ihrem Arbeitgeber für das jeweilige Kalenderjahr gemeldet worden sind. Sind von Ihrem Arbeitgeber Versicherungsdaten berichtigt worden, die in einem Versicherungsnachweis für ein vorangegangenes Jahr ausgewiesen waren, enthält die Versicherungsübersicht auch die berichtigten Versicherungsdaten. Entsprechendes gilt, wenn Sie noch keinen Versicherungsnachweis für das vorangegangene Kalenderjahr erhalten haben.

Die Übersicht ist in mehrere Abschnitte gegliedert, wenn die Zahlung von Umlagen und Beiträgen für mindestens einen vollen Kalendermonat unterbrochen ist.

Mehrere Versicherungsabschnitte sind auch dann ausgewiesen, wenn bei bestehender Pflichtversicherung keine Umlagen entrichtet worden sind oder sich das Versicherungsmerkmal geändert hat. Des Weiteren ist das jeweils für die Abschnitte gemeldete Entgelt und der von Ihnen getragene Beitrag an der Umlage ersichtlich. Haben Sie auch einen Arbeitnehmerbeitrag zum Kapitaldeckungsverfahren getragen (nur Abrechnungsverband Ost), ist auch dieser Betrag aufgeführt.

Ihr Anspruch auf Betriebsrente entsteht, wenn Sie die Wartezeit erfüllt haben und bei Ihnen der Versicherungsfall eingetreten ist. Altersrente erhalten Sie von uns, wenn Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Altersrente als Vollrente bekommen.

Welche Art der Altersrente Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung beanspruchen können, klären Sie bitte mit der für Sie zuständigen Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung. 
 

Gemeldetes Entgelt ist das zusatzversorgungspflichtige Entgelt. Dabei handelt es sich nicht um das sozialversicherungspflichtige Entgelt, sondern vielmehr um den steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dabei gibt es Entgeltbestandteile, die zwar sozialversicherungspflichtig/steuerpflichtig, aber nicht zusatzversorgungspflichtig sind. Dieses Entgelt ist Bemessungsgrundlage für die vom Arbeitgeber zu zahlende Umlage und für den vom Arbeitnehmer zu erhebenden Umlageanteil. Entsprechendes gilt für den Beitrag zum Kapitaldeckungsverfahren, der nur im Abrechnungsverband Ost erhoben wird.

Gleiche Zeiträume mit abweichenden Angaben enthält die Versicherungsübersicht insbesondere dann, wenn die gemeldeten Entgelte verschiedene Versicherungsmerkmale betreffen.

Das Steuermerkmal gibt an, ob die Aufwendungen zur Pflichtversicherung aus versteuertem (individuell/pauschal) oder nicht versteuertem Einkommen geleistet wurden. Diese Angabe hat Bedeutung für die spätere Versteuerung der Betriebsrente.

Im Kontoauszug ist die Berechnung der Versorgungspunkte für das jeweilige Kalenderjahr im Einzelnen dargelegt. Aus technischen Gründen werden dort jeweils die Zeiträume zusammen dargestellt, denen gleiche Angaben zugrunde liegen, zum Beispiel Elternzeiten, Zeiten mit dem gleichen Versicherungsmerkmal etc. Aus diesem Grunde muss der Kontoauszug nicht nach den gleichen Versicherungsabschnitten aufgeteilt sein wie die Versicherungsübersicht.

In Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis wegen Elternzeit ruht, werden für jeden vollen Kalendermonat und für jedes Kind die Versorgungspunkte berücksichtigt, die sich bei einem monatlichen zusatzversorgungspflichtigen Entgelt von 500 Euro in diesem Monat ergeben würden.

Darüber hinaus enthält der Kontoauszug regelmäßig auch die Summe der Versorgungspunkte aus den Versicherungsnachweisen für Vorjahre.

Sind von Ihrem Arbeitgeber die in einem Versicherungsnachweis für ein Vorjahr enthaltenen Versicherungsdaten inzwischen berichtigt worden, ist in dem Kontoauszug auch die (berichtigte) Berechnung der Versorgungspunkte für das betreffende Vorjahr enthalten. Entsprechendes gilt, wenn Sie noch keinen Versicherungsnachweis für ein Vorjahr erhalten haben. Ist Ihre Startgutschrift nachträglich berichtigt worden, sind in dem Kontoauszug auch die Versorgungspunkte aus der berichtigten Startgutschrift ausgewiesen.

Im Versicherungsnachweis sind nur die Versicherungszeiten berücksichtigt, die bis Ende des im Nachweis genannten Jahres beziehungsweise bis zur Beendigung der Pflichtversicherung zurückgelegt worden sind. Ist die Wartezeit nicht erfüllt, enthält der Versicherungsnachweis den Hinweis, dass Sie nur dann einen Anspruch auf Betriebsrente haben, wenn bis zum Rentenbeginn die Wartezeit von 60 Beitrags-/Umlagemonaten in der Pflichtversicherung erfüllt ist.

Die gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist von Betriebsrentenansprüchen wurde ab 1. Januar 2018 von fünf Jahren auf drei Jahre verkürzt. Diese neue Regelung hat Auswirkungen auf die Wartezeiterfüllung für Leistungsansprüche und auf die Versicherungspflicht von älteren Beschäftigten.

Versicherte, die sich im Portal registriert haben, erhalten ihren Versicherungsnachweis in Meine VBL bereitgestellt. 

Die Vertragsdaten zur VBLklassik aktualisieren sich jedes Jahr mit Erstellung eines Versicherungsnachweises.