Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.

Ansprüche aus der Betriebsrente

Ein Anspruch auf Betriebsrente besteht grundsätzlich nur, wenn bis zum Rentenbeginn die Wartezeit von 60 Monaten in der Pflichtversicherung erfüllt ist. Die Wartezeit gilt auch als erfüllt, wenn der Versicherungsfall durch einen Arbeitsunfall eingetreten ist, der im Zusammenhang mit dem die Pflicht zur Versicherung begründenden Beschäftigungsverhältnisses steht.