Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.

Aufbau und Darstellung Versicherungsnachweis

Der Versicherungsnachweis informiert über die Anzahl der bis zum Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres erworbenen Versorgungspunkte und deren Umrechnung in einen Geldwert, der als monatliche Betriebsrente zustehen würde, wenn zu diesem Zeitpunkt der Versicherungsfall wegen des Bezuges einer Regelaltersrente eingetreten wäre.

Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteile des Versicherungsnachweises. Die Anlage 1 umfasst die Versicherungsübersicht und den Kontoauszug für das jeweilige Jahr. Die in den Anlagen 2 und 3 enthaltenen besonderen Hinweise und Erläuterungen erklären verwendete Begriffe sowie aus Platzgründen notwendige Abkürzungen und sollen dadurch zum besseren Verständnis des Nachweises beitragen.

Die Versicherungsübersicht enthält die Versicherungsdaten, die von Ihrem Arbeitgeber für das jeweilige Kalenderjahr gemeldet worden sind. Sind von Ihrem Arbeitgeber Versicherungsdaten berichtigt worden, die in einem Versicherungsnachweis für ein vorangegangenes Jahr ausgewiesenen waren, enthält die Versicherungsübersicht auch die berichtigten Versicherungsdaten. Entsprechendes gilt, wenn Sie noch keinen Versicherungsnachweis für das vorangegangene Kalenderjahr erhalten haben.

Die Übersicht ist in mehrere Abschnitte gegliedert, wenn die Zahlung von Umlagen und Beiträgen für mindestens einen vollen Kalendermonat unterbrochen ist.

Mehrere Versicherungsabschnitte sind auch dann ausgewiesen, wenn bei bestehender Pflichtversicherung keine Umlagen entrichtet worden sind oder sich das Versicherungsmerkmal geändert hat. Des Weiteren ist das jeweils für die Abschnitte gemeldete Entgelt und der von Ihnen getragene Beitrag an der Umlage ersichtlich. Haben Sie auch einen Arbeitnehmerbeitrag zum Kapitaldeckungsverfahren getragen (nur Abrechnungsverband Ost), ist auch dieser Betrag aufgeführt.

Gemeldetes Entgelt ist das zusatzversorgungspflichtige Entgelt. Dabei handelt es sich nicht um das sozialversicherungspflichtige Entgelt, sondern vielmehr um den steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dabei gibt es Entgeltbestandteile, die zwar sozialversicherungspflichtig/steuerpflichtig aber nicht zusatzversorgungspflichtig sind. Dieses Entgelt ist Bemessungsgrundlage für die vom Arbeitgeber zu zahlende Umlage und den vom Arbeitnehmer zu erhebenden Umlage-Anteil. Entsprechendes gilt für den Beitrag zum Kapitaldeckungsverfahren, der nur im Abrechnungsverband Ost erhoben wird.

Gleiche Zeiträume mit abweichenden Angaben enthält die Versicherungsübersicht insbesondere dann, wenn die gemeldeten Entgelte verschiedene Versicherungsmerkmale betreffen.

Das Steuermerkmal gibt an, ob die Aufwendungen zur Pflichtversicherung aus versteuertem (individuell / pauschal) oder nicht versteuertem Einkommen geleistet wurden. Diese Angabe hat Bedeutung für die spätere Versteuerung der Betriebsrente. 

Im Kontoauszug ist die Berechnung der Versorgungspunkte für das jeweilige Kalenderjahr im Einzelnen dargelegt. Aus technischen Gründen werden dort jeweils die Zeiträume zusammen dargestellt, denen gleiche Angaben zugrunde liegen, z. B. Elternzeiten, Zeiten mit dem gleichen Versicherungsmerkmal etc. Aus diesem Grunde muss der Kontoauszug nicht nach den gleichen Versicherungsabschnitten aufgeteilt sein wie die Versicherungsübersicht.

In Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis wegen Elternzeit ruht, werden seit dem 01.01.2002 für jeden vollen Kalendermonat und für jedes Kind die Versorgungspunkte berücksichtigt, die sich bei einem monatlichen zusatzversorgungspflichtigen Entgelt von 500 Euro in diesem Monat ergeben würden.

Darüber hinaus enthält der Kontoauszug regelmäßig auch die Summe der Versorgungspunkte aus den Versicherungsnachweisen für Vorjahre.

Sind von Ihrem Arbeitgeber die in einem Versicherungsnachweis für ein Vorjahr enthaltenen Versicherungsdaten inzwischen berichtigt worden, ist in dem Kontoauszug auch die (berichtigte) Berechnung der Versorgungspunkte für das betreffende Vorjahr enthalten. Entsprechendes gilt, wenn Sie noch keinen Versicherungsnachweis für ein Vorjahr erhalten haben. Ist Ihre Startgutschrift nachträglich berichtigt worden, sind in dem Kontoauszug auch die Versorgungspunkte aus der berichtigten Startgutschrift ausgewiesen.

Im Versicherungsnachweis sind nur die Versicherungszeiten berücksichtigt, die bis Ende des im Nachweis genannten Jahres beziehungsweise bis zur Beendigung der Pflichtversicherung zurückgelegt worden sind. Ist die Wartezeit nicht erfüllt, enthält der Versicherungsnachweis den Hinweis, dass Sie nur dann einen Anspruch auf Betriebsrente haben, wenn bis zum Rentenbeginn die Wartezeit von 60 Kalendermonaten in der Pflichtversicherung erfüllt ist.