Neue Beitragsförderung in der betrieblichen Altersvorsorge. Jetzt informieren.

Personen schauen auf ein Tablet.

Die bisherige Riester-Förderung wird ab Januar 2027 durch eine neue und einfachere Beitragsförderung abgelöst.

Mit dieser Altersvorsorgereform ergeben sich auch bei der VBL einige Neuerungen zur staatlichen Förderung.

Was sich ändert und worauf Sie achten sollten, lesen Sie hier.

Reform der Altersvorsorge ab 2027.

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird ab dem 1. Januar 2027 eine neue staatliche Fördermöglichkeit eingeführt.

Ab kommendem Jahr können Förderberechtigte für ihre Sparbeiträge die Beitragsförderung als staatliche Förderung in Anspruch nehmen.

Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, kann diesen unverändert weiter besparen und die bisherige Förderung auch nach 2026 weiter nutzen. Ein Wechsel zur neuen Beitragsförderung ist aber möglich.

Die Beitragsförderung funktioniert ab 2027 so:

Ihre eingezahlten Sparbeiträge bis zu 360 Euro im Jahr werden stärker mit staatlichen Zulagen gefördert. Hier erhalten Sie für jeden Euro Eigenbeitrag 50 Cent als Grundzulage in Ihren Vertrag. Möchten Sie mehr ansparen, so erhalten Sie für jeden weiteren Euro noch 25 Cent dazu.

Bis zu dem förderfähigen Höchstbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr können Sie also eine Förderung von insgesamt 540 Euro als Grundzulage erhalten. Bei höheren Einzahlungen bleibt die Förderung auf den Höchstbetrag von 540 Euro begrenzt.

Für eigene Kinder kann Ihnen zusätzlich eine Kinderzulage zustehen. Hierfür erhalten Sie für jeden gesparten Euro vom Staat als Förderung nochmals einen Euro dazu – für jedes Kind bis zu 300 Euro pro Jahr.

Gut zu wissen:

Auch der Personenkreis, der von der neuen Beitragsförderung profitieren kann, wird ausgeweitet. Förderberechtigt waren bislang vor allem Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies gilt unverändert weiter.

Zukünftig können aber insbesondere auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, wie zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, von der staatlichen Beitragsförderung profitieren.

Neue Beitragsförderung auch bei der VBL.

Schon mit der bisherigen Riester-Förderung, aber auch mit der neuen Beitragsförderung soll die Eigeninitiative zum Aufbau einer zusätzlichen, kapitalgedeckten Altersvorsorge unterstützt werden.

Dies gilt zunächst für die private Altersvorsorge. Hier sollen zukünftig auch neue Altersvorsorgeprodukte angeboten werden, die keine verpflichtenden Beitragsgarantien mehr enthalten müssen.

Von der neuen Beitragsförderung sollen aber auch alle kapitalgedeckten Sparbeiträge im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge profitieren können – also auch bei der VBL.

Voraussetzung ist, dass Sie einen kapitalgedeckten Vertrag zur Altersvorsorge bei der VBL haben, in den die staatliche Förderung fließen kann. Bei der VBL können Sie mit der freiwilligen Versicherung VBLextra zusätzlich vorsorgen.

Wichtig: Für bereits bestehende Riester-Verträge besteht Bestandsschutz.

Allerdings können Sie mit Ihrem bestehenden Vertrag ab 2027 in die Beitragsförderung wechseln. Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel in die neue Beitragsförderung für alle förderfähigen Verträge bindend ist. Eine Rückkehr in die bisherige Riester-Förderung ist später nicht mehr möglich.

Keine Wechseloption besteht für alle Versicherten, die erstmals ab dem 1. Januar 2027 einen förderfähigen Vertrag bei der VBL abschließen. Für diese „Neuverträge“ können Sie ausschließlich die Beitragsförderung in Anspruch nehmen.