Betriebsrentenstärkungsgesetz – Die wichtigsten Änderungen.

Am 1. Januar 2018 wird das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft treten. Ziel des Gesetzes ist die weitere Verbreitung und Stärkung der betrieblichen Altersversorgung. Kernpunkte des Gesetzes sind der Ausbau der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Anreize zum Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung und die Eröffnung der Möglichkeit einer reinen Beitragszusage aufgrund tarifvertraglicher Vereinbarung (sogenanntes Sozialpartnermodell).