Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.

Ertragsanteil

Der Ertragsanteil ist der steuerpflichtige Anteil einer Leibrente. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils ist abhängig vom Alter des Rentenberechtigten bei Beginn der Rente (§ 22 EStG). So beträgt z.B. der Ertragsanteil bei Rentenbeginn im Alter von 65 Jahren 18 Prozent der Gesamtrente. Die Reform der Besteuerung der Alterseinkünfte hat die Prozentsätze zum Vorteil der Rentenbezieher zum 01.01.2005 gesenkt. Dies gilt auch für bereits laufende Renten.