Gesetzliche Krankenkassen: Erhöhung der Zusatzbeiträge.

Seit dem 1. Januar 2015 beträgt der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung 14,6 Prozent. Zusätzlich kann jede Krankenkasse seither einen kassenindividuellen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Zum 1. Januar 2016 haben viele Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht.

 

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln, müssen Sie uns den Kassenwechsel und die neue Krankenkasse so schnell wie möglich mitteilen. Die umgehende Mitteilung des Kassenwechsels ist für uns sehr wichtig, denn wir benötigen eine gewisse Vorlaufzeit um den Kassenwechsel technisch umzusetzen. Durch die rechtzeitige Mitteilung können Überzahlungen verhindert werden.