
Die Erfüllung der Wartezeit ist Voraussetzung für einen Anspruch auf Betriebsrente.
Vielleicht sind Sie wegen eines Jobwechsels bei unterschiedlichen Zusatzversorgungskassen versichert? Dann kann es passieren, dass bei jeder einzelnen Kasse die Wartezeit nicht erfüllt ist.
<Hierfür bietet die Anerkennung von Versicherungszeiten eine Lösung.