Hinweise zur Leistungsmitteilung 2021 für die Steuererklärung.

Jedes Jahr erhalten unsere rund 1,4 Millionen Rentenberechtigten für ihre Einkommensteuererklärung eine Leistungsmitteilung oder auch Steuermitteilung. In der Leistungsmitteilung teilen wir die Höhe der im letzten Kalenderjahr gezahlten VBL-Rentenleistungen mit. Hierzu sind wir gesetzlich verpflichtet (§ 22 Nr. 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz).

 

Die VBL ist daneben im Rahmen des so genannten Rentenbezugsmitteilungsverfahrens verpflichtet, der Zentralen Stelle für Altersvermögen (ZfA) die im Kalenderjahr bezogenen Leistungen der Rentenberechtigten bis Ende Februar des Folgejahres zu übermitteln. Von dort aus werden die Daten an die Finanzbehörden weiter geleitet.

Die Übermittlung der Daten an die ZfA haben wir Ende Februar abgeschlossen. Nun steht der Versand der Leistungsmitteilungen an. Ihre Leistungsmitteilung für das Kalenderjahr 2021 wird Ihnen voraussichtlich bis Mitte/Ende März 2022 vorliegen.

Die Leistungsmitteilung stellen wir allen Kundinnen und Kunden mit Zugang zu unserem Kundenportal Meine VBL elektronisch zum Download bereit. Durch die elektronische Zustellung der Leistungsmitteilung sparen wir Verwaltungskosten und schonen die Umwelt.

 

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Für die Registrierung benötigen Sie Ihre VBL-Versicherungsnummer und Ihre E-Mail-Adresse. Nach der Registrierung erhalten Sie Ihren Freischaltcode in wenigen Tagen per Post. Mit einem Zugang in Meine VBL stehen Ihnen zudem viele exklusive Online-Services zur Verfügung.

Nutzerinnen und Nutzer, die sich seit Februar 2022 registriert haben oder noch registrieren, erhalten die Leistungsmitteilung für das Jahr 2021 nochmals per Post und alle zukünftigen Leistungsmitteilungen in Meine VBL bereit gestellt.

Link: Fragen zur Leistungsmitteilung