Neues BMF-Rundschreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung.

Frau und Mann am Laptop

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) informiert in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder regelmäßig über die aktuellen Vorgaben zur steuerlichen Förderung in der betrieblichen Altersversorgung. Die bisherigen Hinweise sind nun im Rundschreiben vom 12. August 2021 an die geltende Rechtslage angepasst worden.

Die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung wurde 2018 zu verschiedenen Punkten ausgebaut. Insbesondere wurden die Steuerfreibeträge erhöht, ein Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung ermöglicht, die Riesterförderung gestärkt und ein neuer Förderbetrag eingeführt, der den Ausbau der Altersvorsorge für Geringverdiener unterstützen soll.

Die gesetzlichen Änderungen mit Wirkung auf die betriebliche Altersversorgung auch bei der VBL werden regelmäßig flankiert durch Rundschreiben der Finanzverwaltung sowie der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung (dort zuletzt mit Rundschreiben vom 21. November 2018).

Das maßgebliche Rundschreiben des BMF (ursprünglich vom Dezember 2017) ist nun erneut überarbeitet und an die aktuelle Rechtslage angepasst worden.

  • Änderungen durch das Grundrentengesetz sind nun berücksichtigt.
  • Aktuelle steuerliche Vorschriften und Grenzbeträge wurden eingearbeitet.
  • Klarstellungen des Bundesarbeitsgerichts sind aufgenommen worden.

In dem Schreiben des BMF wird hervorgehoben, dass es in allen offenen Fällen anzuwenden ist. Das BMF-Rundschreiben vom 12. August 2021 ersetzt damit die bisherigen BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2017 und vom 8. August 2019 und steht Ihnen zum Download zur Verfügung.

Download: Rundschreiben vom 12.8.2021, PDF, 281 KB