Pressemitteilung: BGH: Regelungen zu rentenfernen Startgutschriften rechtmäßig.

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch, 20. September 2023, kann die Reform der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes aus dem Jahr 2002 nach über 20 Jahren abgeschlossen werden. Das Urteil bestätigt, dass die von den Tarifpartnern gefundene Kompromisslösung Bestand hat. Für die VBL und die Zusatzversorgung insgesamt bedeutet das Sicherheit für die Finanzierung.

Betroffen von der Entscheidung des BGH sind rund 1,7 Millionen Versicherte der VBL, die vor dem Jahr 2002 von Arbeitgebern aus dem öffentlichen Dienst neu eingestellt wurden und zum Stichtag 1. Januar 2002 ihr 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Davon erhalten bereits über 700 000 eine laufende Rente.

Ausführliche Informationen zur Verhandlung sowie die Urteilsbegründung gibt es in der Pressemitteilung des BGH.

 

Über die VBL.

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ist bundesweit mit rund 5,1 Millionen Versicherten, 5.400 Arbeitgebern und rund 5,6 Milliarden Euro Leistungszahlungen an 1,5 Millionen Rentenberechtigte jährlich die größte Zusatzversorgungseinrichtung für betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst. Die VBL verwaltet zu diesem Zweck Kapitalanlagen mit einem Marktwert von über 50 Milliarden Euro. Beteiligt an der VBL sind unter anderem Bund, Länder, kommunale Arbeitgeber und Träger der Sozialversicherung. Weitere Informationen finden Sie im Geschäftsbericht 2021.
 

Pressekontakt.

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