Rechengrößen 2017.

Die für die Zusatzversorgung ab 1. Januar 2017 relevanten Rechengrößen der Sozialversicherung sind inzwischen verbindlich.

Die von Arbeitgebern und Beschäftigten bei der Entrichtung von Aufwendungen zur Pflicht- und zur freiwilligen Versicherung bei der VBL zu beachtenden Grenzwerte richten sich zum Teil nach den für die Sozialversicherungsträger geltenden Rechengrößen.

Da der Bundesrat der Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung für 2017 am 25.11.2016 zugestimmt hat, sind die bislang nur im Entwurf bekannten Werte verbindlich.

Die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2017 ergeben für die Zusatzversorgung im nächsten Jahr folgende Änderungen:

  • Erhöhung des Steuerfreibetrags für die Umlage des Arbeitgebers
  • Erhöhung des Steuerfreibetrags für Beiträge im Kapitaldeckungsverfahren
  • Anhebung der Höchstgrenze des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts
  • Erhöhung des Mindestbeitrags zur freiwilligen Versicherung
  • Erhöhung des Grenzbetrags für die Abfindung von Kleinbetragsrenten


Diese Änderungen können Sie unserer Aufstellung über die aktuellen Rechengrößen in der Zusatzversorgung 2017 entnehmen. Bitte beachten Sie, dass sich die aufgeführten Werte je nach gesetzlicher oder tarifvertraglicher Entwicklung auch während des laufenden Jahres ändern können.