Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.

Verjährungsfrist

Verjährung bedeutet der durch Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Die Verjährung führt zum Erlöschen des Anspruchs. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB).