Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.

Zertifizierung

Voraussetzung für die staatliche Förderung von privaten Altersvorsorgeverträgen ist, dass die Versicherungen zertifiziert sind. Um das Zertifikat bei der zentralen Zertifizierungsbehörde zu erhalten, muss u. a. garantiert sein, dass zumindest die eingezahlten Beiträge (unverzinst) ausgezahlt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Auszahlung nicht vor dem 62. Lebensjahr beginnt und lebenslange Rente vereinbart wird. Die Zertifizierung sagt aber nichts darüber aus, ob ein Altersvorsorgevertrag wirtschaftlich tragfähig und die Zusage des Anbieters erfüllbar ist und ob die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind.

Die Vergabe der Zertifizierungsnummer ergibt sich aus dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz. Nach § § 7, 12 AltZertG erhalten Anbieter privater Altersvorsorgeverträge eine sog. Zertifizierungsnummer, über welche sie den Vertragspartner (Versicherungsnehmer) zu informieren haben.

Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung bedarf es jedoch keiner Zertifizierung der angebotenen Versicherungsprodukte, da hier das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) gilt, welches keine Zertifizierung vorschreibt. Ohne dass es hier also einer Zertifizierung bedarf, werden entsprechende Beiträge nach § § 82 Abs. 2 EStG ff. staatlich gefördert. Die Verträge für die Freiwillige Versicherung der VBL benötigen keine Zertifizierungsnummer, da sie im Wege der betrieblichen Altersversorgung durchgeführt werden (BetrAVG i. V. m. § 82 Abs. 2 EStG).