Das VBLwiki stellt umfassendes Wissen rund um die betriebliche Altersversorgung bei der VBL übersichtlich und schnell auffindbar für Sie dar.

Kinder-Berücksichtigungsgesetz

Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung müssen vom 1. Januar 2005 an einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 Prozent zahlen. Der Beitragszuschlag ist vom Mitglied alleine zu tragen ( § 55 Abs. 3 SGB XI n.F.). Ausgenommen sind Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind, Wehr- und Zivildienstleistende, Bezieher von Arbeitslosengeld II sowie Mitglieder, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.