Entlastung bei Krankenkassenbeiträgen.

Für laufende Betriebsrenten wie für Kapitalauszahlungen haben sich mit Wirkung ab 1. Januar 2020 Entlastungen bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung ergeben.

Im August 2020 startet die VBL mit der Berücksichtigung des Freibetrags bei der Ermittlung der Krankenkassenbeiträge. Sie informiert über den geänderten Rentenzahlbetrag und erstattet die zu viel einbehaltenen Krankenkassenbeiträge.

Gesetzlich Krankenversicherte erhalten Entlastung bei Betriebsrenten.

Für Rentnerinnen und Rentner, die gesetzlich krankenversichert sind, wurde mit Wirkung ab 1. Januar 2020 ein neuer Freibetrag eingeführt: Seit diesem Jahr sind aus der VBL-Betriebsrente Krankenkassenbeiträge erst abzuführen, soweit sie den Freibetrag von 159,25 Euro übersteigen. Dieser Freibetrag wird zukünftig jeweils zum 1. Januar angepasst. Aktuelle Hinweise zu der gesetzlichen Neuregelung finden Sie auf folgender Seite.

Link: FAQ zum GKV- Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG)

VBL beginnt mit der Information zum geänderten Rentenzahlbetrag.

Für die Berücksichtigung des Freibetrags bei den Betriebsrenten war das Meldeverfahren zwischen der VBL und den gesetzlichen Krankenkassen anzupassen. Wegen der Komplexität der Neuregelung war bei den Krankenkassen zunächst angenommen worden, dass sich die Umsetzung bis 2021 hinziehen könnte.

Ab Mitte August 2020 kann die VBL mit dem Versand von Informationen zur Berücksichtigung des Krankenversicherung-Freibetrags für die meisten Rentnerinnen und Rentner beginnen. Die Schreiben enthalten eine Neuberechnung der monatlichen Rentenzahlbeträge sowie die Ermittlung einer zustehenden Nachzahlung mit Wirkung ab Januar 2020. Aufgrund der großen Menge an Mitteilungen erfolgt der Versand stufenweise. Insgesamt sind dabei zwei Konstellationen zu unterscheiden.

Rentenmitteilung, wenn nur eine VBL-Betriebsrente bezogen wird.

An diese Personengruppe (wenn neben der VBL-Betriebsrente keine weiteren Betriebsrenten bezogen werden) versendet die VBL beginnend ab Mitte August 2020 individuelle Mitteilungen, denen der neue Rentenzahlbetrag sowie die ermittelte Nachzahlung zu entnehmen sein werden.

Über eine Million Rentenberechtigte der VBL werden dann ihre neue Rentenhöhe mitgeteilt bekommen. Auch die Überweisung zustehender Nachzahlungen für die Monate ab Beginn dieses Jahres ist für Ende August 2020 vorgesehen.

Insgesamt wird sich diese Versandaktion mit täglich 80.000 Aussendungen bis Mitte September 2020 erstrecken. Den Betroffenen sind wir bis dahin dankbar, wenn sie von Sachstandsanfragen hierzu absehen.

Rentenmitteilung, wenn weitere Betriebsrenten bezogen werden.

Bei dieser Personengruppe (wenn zusätzlich zur VBL-Betriebsrente eine weitere Betriebsrente bezogen wird) beginnt der Versand der individuellen Mitteilungen durch die VBL frühestens ab Oktober 2020. Hier bitten wir noch um etwas Geduld.

Zum Hintergrund: Werden mehrere Betriebsrenten bezogen, ist der Freibetrag nur einmal von der Summe der monatlichen Einnahmen aus den Betriebsrenten abzuziehen. Wir sind daher bei Rentenberechtigten, die neben der VBL-Betriebsrente weitere Betriebsrenten erhalten, auf die individuelle Meldung der Krankenkasse angewiesen. Erst wenn uns von dort die Mitteilung vorliegt, ob und in welcher Höhe der Freibetrag im Einzelfall zu berücksichtigen ist, können wir eine Rückrechnung für das Jahr 2020 durchführen und den Freibetrag bei der laufenden Betriebsrente berücksichtigen.

Ab Oktober 2020 ist bei den Krankenkassen der Start des neuen Meldeverfahrens geplant. Sobald der VBL dann die erforderlichen Informationen gemeldet werden, beginnt auch hierzu der Versand der Mitteilungen über die Änderung zur VBL-Betriebsrente.