ETS - Europäischer Trackingdienst für Renten.

Europäische Aufsicht betont die Bedeutung des Dienstes für mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Altersvorsorge ist ein Thema, mit dem sich die Bürgerinnen und Bürger erst einmal nicht auseinandersetzen möchten. Die Verunsicherung in diesem Bereich ist oft groß und der Überblick über die tatsächlich vorhandene Altersvorsorgesituation klein. So manchen kostet es Überwindung, sich mit diesem komplexen Thema zu befassen.
 

Denn zunehmend kommt die Alterssicherung nicht mehr nur aus einer Quelle, sondern aus verschiedenen Quellen gesetzlicher, betrieblicher oder persönlicher Vorsorge. Diese „zerstückelten“ Informationen müssen erst einmal mühsam zusammengesucht werden und werden dann aufgrund des Fachjargons häufig schlecht verstanden. Eine umfassende, säulenübergreifende und verständliche Darstellungsweise von rentenbezogenen Sachverhalten war in Deutschland lange nicht vorhanden.

Dies soll sich nun ändern. Schon die letzte Bundesregierung hatte ein Gesetz zur Einführung einer säulenübergreifenden Altersvorsorgeinformation im Wege einer digitalen Informationsplattform für eine digitale Rentenübersicht auf den Weg gebracht, worüber wir bereits in früheren Artikeln berichtet hatten.

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Bei dieser digitalen Rentenübersicht, die gerade durch eine eigens dafür geschaffene Zentralstelle (ZfdR) bei der Deutschen Rentenversicherung aufgebaut wird, handelt es sich um ein Rententracking-System, wie es in anderen Ländern schon seit längerer Zeit existiert. Es kann dazu beitragen, den Bürgerinnen und Bürgern ihre finanzielle Situation im Alter bewusst zu machen und die richtigen finanziellen Entscheidungen zu treffen.

Für Menschen, die in mehr als einem Land gelebt und gearbeitet haben, ist das Thema Altersversorgung aufgrund der verschiedenen nationalen Rentensysteme, Anbieter und Kommunikationspraktiken umso komplexer. Um den Betroffenen in Europa zu helfen und berufliche Mobilität damit zu vereinfachen, wurde das ETS-Projekt ins Leben gerufen, das von der VBL seit 2019 unter Förderung durch die Europäische Kommission koordiniert wird. Der Europäische Trackingdienst für Renten (ETS) soll mit seiner FindyourPension (FYP)-Plattform und -Infrastruktur dabei unterstützen, die Informationen aus den verschiedenen nationalen Tracking-Systemen zusammenzuführen und zielgruppengerecht aufzubereiten.

Die Europäische Versicherungsaufsicht EIOPA unterstreicht die Bedeutung des ETS eines Europäischen Tracking-Dienstes und gibt Empfehlungen für die Anbindung von nationalen Systemen an den ETS.

Rententracking ist ein wichtiges Thema, das finden auch die Europäische Kommission und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und der betrieblichen Altersversorgung, kurz EIOPA. Die Europäische Kommission hatte EIOPA dazu aufgefordert, im Zusammenhang mit der Einführung einer Kapitalmarktunion nationale Tracking Systeme zu untersuchen und Empfehlungen für den Aufbau solcher Dienste zu geben. Dabei untersuchte EIOPA auch die Möglichkeiten zur Anbindung nationaler Systeme an den ETS.

Nach einem öffentlichen Konsultationsverfahren veröffentlichte EIOPA am 1. Dezember 2021 den „Technical Advice on the development of Pension Tracking Services (PTS).” Während das Papier sich vor allem mit der Entwicklung von Rententracking-Systemen in den Mitgliedstaaten der EU beschäftigt, stellt EIOPA zusätzlich fest, dass Umfang und Ziele der nationalen Dienste mit denen des ETS absolut vergleichbar sind, auch wenn sich letzterer in erster Linie an beruflich mobile Bürger richtet. Das Gutachten enthält neben einigen „best practice“-Beispielen der ETS/FYP-Website für kundenfreundliche und aktivierende Renteninformationen ein komplettes Kapitel, das der Verbindung der nationalen Tracking-Systeme mit dem ETS gewidmet ist.

Die Notwendigkeit eines europäischen Tracking-Services für mobile Beschäftigte in Europa wird insgesamt durch EIOPA bestätigt. Das Gutachten enthält eine Reihe von Empfehlungen, damit die bestehenden, aber auch solche nationalen Tracking-Services, die sich bereits in der Konzeptionsphase befinden, sobald wie möglich mit dem ETS verbunden werden können.

In den Empfehlungen stellt die EIOPA fest, dass der ETS ein wichtiges und angemessenes Mittel ist, um sicherzustellen, dass Wanderarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer beruflichen Mobilität keine Nachteile im Hinblick auf soziale Rechte (inklusive Rente) erleiden.

Die nationalen Rententracking-Systeme sowie der ETS werden im oben genannten Gutachten als „öffentliches Gut“ bezeichnet. Sie sollen deshalb nicht rein durch private Anbieter, sondern möglichst in Zusammenarbeit von Rentenanbietern und staatlichen Institutionen aufgebaut werden. Wegen der öffentlichen Aufgabe benötigen derartige Dienste nach Meinung EIOPAs auch eine mindestens teilweise öffentliche Finanzierung. Der Bericht ist eine deutliche Bestätigung der Ziele, des Ansatzes und der Vision des ETS-Projekts.